Versicherungsmakler wechseln

Der Wechsel des Versicherungsmaklers ist ein formaler Vorgang in drei Schritten: Sie unterschreiben Maklermandat und Maklervollmacht, wir zeigen die Vollmacht den Versicherern an, und die Versicherer stellen Ihre Verträge auf die neue Betreuung um. Verträge, Beiträge und Versicherungsschutz bleiben dabei unverändert. Der bisherige Maklervertrag ist nach § 627 BGB in der Regel kurzfristig kündbar.

Die drei Schritte

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Maklermandat und Maklervollmacht unterschreiben. Das Mandat regelt die Betreuung, die Vollmacht legitimiert uns gegenüber den Versicherern. Beides können Sie auf einzelne Verträge oder Sparten beschränken.

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Wir zeigen die Vollmacht den Versicherern an. Sie selbst müssen dafür mit niemandem telefonieren und nichts begründen.

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Die Versicherer stellen Ihre Verträge auf die neue Betreuung um, im Branchendeutsch: die Verträge werden „umgeschlüsselt“. Ab diesem Zeitpunkt sind wir Ihr Ansprechpartner für alle erfassten Verträge.

Betreuerwechsel in drei Schritten Betreuerwechsel – in drei Schritten 1 · Maklervollmacht Sie unterschreiben 2 · Mandat anzeigen wir melden uns beim Versicherer 3 · Umschlüsselung Versicherer überträgt die Betreuung Kein Vertrag wird neu abgeschlossen, kein Schutz reißt ab, keine Kosten für Sie – nur der Betreuer wechselt (§ 627 BGB).

Was sich ändert und was nicht

BereichNach dem Wechsel
VerträgeUnverändert: Bedingungen und Laufzeiten bleiben bestehen
BeiträgeUnverändert: der Betreuerwechsel ändert den Preis nicht
VersicherungsschutzUnverändert: er reißt zu keinem Zeitpunkt ab
AnsprechpartnerNeu: Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen
BetreuungNeu: jährliche Durchsicht und Anpassung, wenn sich Ihr Betrieb verändert
PrüfungNeu: der Policen-Check als erste Leistung nach der Übernahme

Der rechtliche Rahmen

Der Maklervertrag ist ein Dienstvertrag mit Vertrauensstellung. Nach § 627 BGB kann er deshalb in der Regel kurzfristig und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, das unterscheidet ihn von den Versicherungsverträgen selbst, die vom Wechsel unberührt bleiben. Ihr bestehender Maklervertrag kann abweichende Fristen oder besondere Klauseln enthalten; das prüfen wir vorab, bevor Sie etwas unterschreiben. Wurden Sie bisher vom Vertreter einer Gesellschaft betreut, existiert meist kein eigener Betreuungsvertrag, dann entfällt dieser Schritt.

Der Übergang in die Betreuung

Die erste Leistung nach der Übernahme ist der Policen-Check: Wir prüfen Ihre Verträge unter anderem auf Versicherungssummen, die Feuer-Obliegenheit für Schweißarbeiten, Tätigkeitsschäden, Aus- und Einbaukosten, Werkzeug im Fahrzeug und Maschinenstillstand, das Ergebnis erhalten Sie schriftlich. Erst danach besprechen wir, ob und wo Anpassungen sinnvoll sind; entscheiden können Sie das in jedem Punkt selbst.

Wenn Sie noch unsicher sind, drehen Sie die Reihenfolge um: erst der Policen-Check, dann die Entscheidung über den Wechsel. Für Betriebe, bei denen sich seit Jahren niemand gemeldet hat, beschreibt die Seite „Niemand kümmert sich um meine Versicherungen“ die Ausgangslage.

Laufende Schäden, Fristen und Vergütung

Ein offener Schadenfall hindert den Betreuerwechsel nicht. Die Bearbeitung bleibt beim Versicherer, der Vorgang läuft unter derselben Schadennummer weiter; ab der Umschlüsselung führen wir die Korrespondenz. Weil kein Vertrag neu abgeschlossen wird, entsteht auch keine neue vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, und Wartezeiten oder Risikoprüfungen beginnen nicht neu. Anders liegt es, wenn im Zuge der Übernahme ein Vertrag tatsächlich ersetzt wird: dann gelten die Anzeigepflichten des neuen Vertrags, und Vorschäden sind erneut anzugeben.

Der Wechsel setzt keine Frist neu. Hauptfälligkeiten, Ablauftermine und Kündigungsfristen laufen unverändert weiter; bei mehrjährigen Verträgen ist die Kündigung nach § 11 Abs. 2 VVG in der Regel zum Ende des dritten oder eines folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten möglich, sofern die Bedingungen nichts Günstigeres vorsehen. Deshalb erfassen wir diese Termine vor der Anzeige der Vollmacht und nicht erst nach der Umschlüsselung. Laufende Obliegenheiten bleiben dabei bei Ihnen: eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG, etwa eine zusätzliche Schweißanlage oder ein neuer Standort, ist weiterhin unverzüglich anzuzeigen.

Für die Betreuung stellen wir Ihnen kein Honorar in Rechnung. Die Vergütung läuft über die Courtage, die der Versicherer zahlt und die im Beitrag bereits einkalkuliert ist. Der Beitrag steigt durch den Betreuerwechsel nicht, und er sinkt auch nicht, wenn Sie ohne Makler bleiben. Ausnahme sind Nettotarife ohne einkalkulierte Vergütung; dort vereinbaren wir die Vergütung gesondert mit Ihnen. Welche Vergütungsart im Einzelfall gilt, steht in unserer Erstinformation nach § 15 VersVermV.

Einschätzung von Jan Pohl

Jan Pohl, Versicherungsmakler für Metallbau-, Schlosserei- und Stahlbaubetriebe in Aachen

„Der kritische Punkt beim Betreuerwechsel ist nicht die Vollmacht, sondern das Zeitfenster zwischen Anzeige und Umschlüsselung. Solange die Verträge noch nicht umgestellt sind, läuft die Korrespondenz beim bisherigen Betreuer, während Hauptfälligkeiten und Kündigungstermine weiterlaufen. Ich ziehe deshalb vor der Anzeige die Ablauf- und Kündigungstermine aller Verträge zusammen. Steht einer davon innerhalb der nächsten drei Monate an, wird er vor dem Wechsel bearbeitet und nicht danach: ein Vertrag, der während der Umstellung stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert wird, lässt sich in der Regel erst zur nächsten Hauptfälligkeit korrigieren.“

Jan Pohl · Versicherungsmakler, Aachen
Worauf ich zuerst schaue – die Termine: Hauptfälligkeit · Kündigungsfrist nach § 11 Abs. 2 VVG · offene Schadenfälle · Ablauf von Bürgschaften und Kautionslinien

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Umstellung?

Die Anzeige an die Versicherer erfolgt kurzfristig nach Ihrer Unterschrift. Die Umstellung selbst dauert je nach Gesellschaft in der Regel einige Tage bis wenige Wochen. Ihr Versicherungsschutz besteht in dieser Zeit unverändert fort.

Kann ich einzelne Verträge beim bisherigen Betreuer lassen?

Ja. Die Maklervollmacht lässt sich auf einzelne Verträge oder Sparten beschränken, etwa nur auf die Betriebsversicherungen, während private Verträge unberührt bleiben.

Muss ich meinem bisherigen Makler selbst kündigen?

In der Regel nicht: Die Kündigung des alten Maklervertrags können wir zusammen mit der Vollmacht übermitteln; ein Gespräch müssen Sie nicht führen. Enthält Ihr bestehender Maklervertrag abweichende Regelungen, prüfen wir das vorab.

Entstehen durch den Wechsel Kosten?

Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Vergütung des Maklers (Courtage) ist bereits in den laufenden Versicherungsbeiträgen enthalten; nach der Umstellung fließt sie an den neuen Betreuer statt an den bisherigen. Ihre Beiträge bleiben dabei unverändert.

Maklervollmacht ausfüllenBestehende Policen prüfen lassen

Quellen: § 627 BGB (Kündigung von Dienstverträgen mit Vertrauensstellung). Stand dieser Seite: 07/2026.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Der beschriebene Ablauf ist die übliche Praxis; Einzelheiten können je nach Gesellschaft, Vertragsbestand und dem Wortlaut eines bestehenden Maklervertrags abweichen.