Krankentagegeld für Selbstständige

Das Wichtigste in Kürze: Ein selbstständiger Handwerker hat keine Lohnfortzahlung: Wer krank ist, verdient ab dem ersten Tag nichts, die betrieblichen und privaten Fixkosten laufen weiter. Gesetzlich Versicherte können Krankengeld über eine Wahlerklärung oder einen Wahltarif absichern (§§ 44, 53 SGB V), privat Versicherte brauchen ein Krankentagegeld zwingend. Entscheidend sind zwei Stellschrauben: die Höhe des Tagegelds und die Karenzzeit bis zum Leistungsbeginn.

Die Situation: Der Betrieb läuft weiter, das Einkommen nicht

Ein selbstständiger Metallbaumeister bricht sich beim Vereinssport das Handgelenk, drei Monate keine Werkstattarbeit, keine Montage. Seine zwei Gesellen arbeiten die laufenden Aufträge ab, neue Aufmaße und Angebote bleiben liegen. Hallenmiete, Leasingraten, Löhne und die private Baufinanzierung laufen unverändert weiter. Bei einem Angestellten würde der Arbeitgeber zunächst weiterzahlen, beim Inhaber zahlt niemand. Genau diese Lücke schließt das Krankentagegeld. Das Beispiel ist konstruiert und bezieht sich nicht auf einen konkreten Fall.

Krankentagegeld: ab wann Geld fließt Krankentagegeld: ab wann Geld fließt Karenzzeit – kein Krankentagegeld Krankentagegeld zahlt Tag 1: krank Karenz endet Bis die vereinbarte Karenzzeit vorbei ist, trägt der Betrieb die Einkommenslücke – je kürzer die Karenz, desto früher fließt Geld.

Wie das Krankentagegeld funktioniert

Das Krankentagegeld zahlt bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Betrag je Kalendertag. Der Weg dorthin hängt vom Krankenversicherungssystem ab: In der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht der Krankengeldanspruch für Selbstständige nicht automatisch, er muss über eine Wahlerklärung oder einen Wahltarif aktiv vereinbart werden, und die Höhe ist ans beitragspflichtige Einkommen gekoppelt. In der privaten Krankenversicherung gibt es gar kein gesetzliches Krankengeld: Ohne separaten Krankentagegeld-Tarif steht dort die Null. Wie diese Systemfrage insgesamt zu bewerten ist, steht auf der Seite GKV oder PKV für Selbstständige.

Zwei Stellschrauben bestimmen den Vertrag. Erstens die Karenzzeit: Je später das Tagegeld einsetzt, desto günstiger der Vertrag, die Mechanik belohnt den, der die ersten Wochen aus Rücklagen überbrücken kann. Die richtige Karenzzeit ergibt sich aus der Kassenlage des Betriebs, nicht aus dem Tarifprospekt. Zweitens die Höhe: Sie orientiert sich am realen Bedarf, private Lebenshaltung samt Kranken- und Vorsorgebeiträgen plus die betrieblichen Fixkosten, die bei Ausfall des Inhabers weiterlaufen. Wer nur den Gewinn ansetzt, rechnet zu knapp.

Was das Krankentagegeld nicht kann

Es ist eine Brücke für vorübergehende Ausfälle, keine Dauerlösung. Wird aus der Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit, endet die Tagegeld-Zahlung nach den Bedingungen; ab dann ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig. Genau an dieser Nahtstelle entstehen Lücken: Wenn der Krankentagegeld-Versicherer die Zahlung wegen festgestellter Berufsunfähigkeit einstellt, der BU-Versicherer aber noch prüft, steht der Betrieb zwischenzeitlich ohne Einkommen da. Ob die Bedingungen beider Verträge diesen Übergang regeln, ist ein eigener Prüfpunkt, kein Detail.

Prüfpunkte: rechnen Sie nach:

Wie lange trägt Ihre Rücklage den Betrieb und die Familie ohne Einkommen, daraus folgt die Karenzzeit. Deckt die versicherte Tageshöhe private Lebenshaltung plus weiterlaufende Betriebskosten? Ist der Übergang zur Berufsunfähigkeit in den Bedingungen geregelt? Und falls Sie gesetzlich versichert sind: Haben Sie den Krankengeldanspruch überhaupt aktiv gewählt?

Einschätzung von Jan Pohl

Jan Pohl, Versicherungsmakler für Metallbau-, Schlosserei- und Stahlbaubetriebe in Aachen

Das Krankentagegeld ist die am meisten unterschätzte Absicherung im Handwerk, nicht weil das Produkt kompliziert wäre, sondern weil die Höhe nach Gefühl statt nach Fixkosten festgelegt wird. Ich rechne mit Betrieben die tatsächliche Monatslast durch: privat plus betrieblich. Das Ergebnis liegt in meiner Prüfpraxis über dem, was im Altvertrag steht.

Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen

Häufige Fragen

Bekomme ich als Selbstständiger automatisch Krankengeld von der Krankenkasse?

Nein. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Selbstständige den Krankengeldanspruch aktiv vereinbaren, über eine Wahlerklärung oder einen Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V. In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch; dort ersetzt ein separater Krankentagegeld-Tarif den Verdienstausfall.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

So hoch, dass private Lebenshaltung samt Versicherungs- und Vorsorgebeiträgen und die weiterlaufenden betrieblichen Fixkosten gedeckt sind. Der Betriebsgewinn allein ist der falsche Maßstab, weil Hallenmiete, Leasing und Löhne auch bei Ausfall des Inhabers weiterlaufen.

Was ist eine Karenzzeit und welche ist richtig?

Die Karenzzeit ist die Wartezeit zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und Beginn der Zahlung. Je später die Leistung einsetzt, desto niedriger der Beitrag. Richtig ist die Karenzzeit, deren Überbrückung Ihre Rücklagen tatsächlich tragen, das ist eine Rechenaufgabe, keine Geschmacksfrage.

Was passiert, wenn aus der Krankheit eine Berufsunfähigkeit wird?

Dann endet das Krankentagegeld nach den Vertragsbedingungen, und die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt, sofern vorhanden. Zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der anderen Leistung kann eine Lücke entstehen. Ob die Bedingungen diesen Übergang regeln, gehört in die Prüfung beider Verträge.

Karenzzeit und Tageshöhe lassen sich nur am konkreten Betrieb festmachen. Das ist ein Rechen- und Beratungsthema, kein Bestellvorgang.

Beratungstermin buchenmail@metallbauschutz.de

Weiterführende Seiten: GKV oder PKV für Selbstständige · Berufsunfähigkeitsversicherung für Metallbauer · Inhaber und Familie absichern: der Überblick

Quellen und Stand
§ 44 SGB V (Krankengeld) · § 46 SGB V (Entstehen des Anspruchs) · § 53 Abs. 6 SGB V (Wahltarife Krankengeld) · Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) und die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Stand dieser Seite: 07/2026. Karenzzeiten, Leistungsdauer und Annahmepolitik unterscheiden sich je Versicherer und Tarif. Das Beispiel ist realitätsnah konstruiert und bezieht sich nicht auf konkrete Fälle.
Diese Seite ersetzt keine Beratung und keine Deckungszusage. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten per E-Mail, die Risikovoranfrage läuft über einen geschützten Weg.
MetallbauSchutz ist eine Marke der Pohl Versicherungsmakler e.K., Jan Pohl, Aachen.