Das Wichtigste in Kürze: Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG), und wenn der Betrieb dabei Sozialversicherungsbeiträge spart, ist ein Arbeitgeberzuschuss Pflicht (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Die betriebliche Krankenversicherung ist der zweite Baustein: eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversicherung als Gehaltsbestandteil, den ein Wettbewerber nicht über den Stundenlohn kontern kann. Beides sind Werkzeuge, um Fachkräfte im Metallhandwerk zu halten, richtig eingerichtet, nicht nebenbei.
Die Situation: Der Geselle hat ein Angebot auf dem Tisch
Ihr bester Geselle, Schweißfachmann, seit acht Jahren im Betrieb, bekommt vom Industriebetrieb im Nachbarort ein Angebot: mehr Stundenlohn, Betriebsrente, Zahnzusatz für die Familie. Beim Lohn können Sie mitgehen, bei den Nebenleistungen bisher nicht. Genau dort setzen bAV und bKV an: Sie machen aus dem Arbeitsplatz ein Paket, das sich nicht allein über den Stundensatz vergleichen lässt, und das mit jedem Jahr Betriebszugehörigkeit an Wert gewinnt. Das Beispiel ist konstruiert und bezieht sich nicht auf einen konkreten Fall.
Wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert
Der Kern ist die Entgeltumwandlung: Der Mitarbeiter wandelt einen Teil seines Bruttolohns in Vorsorgebeiträge um; darauf hat er nach § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch, die Frage ist also nicht, ob Ihr Betrieb bAV anbietet, sondern ob er sie geordnet anbietet. Spart der Betrieb durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge, schreibt § 1a Abs. 1a BetrAVG einen Arbeitgeberzuschuss verpflichtend vor. Umgesetzt wird die Zusage über einen Durchführungsweg, die Wege unterscheiden sich in Träger, Haftung und steuerlicher Behandlung; die Auswahl gehört an den Anfang der Einrichtung, nicht ans Ende. Wichtig für den Betrieb: Für die Zusage steht der Arbeitgeber ein (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Eine schriftliche Versorgungsordnung hält fest, was gilt, und verhindert, dass sich über die Jahre ein Wildwuchs aus mitgebrachten Einzelverträgen ansammelt.
Wie die betriebliche Krankenversicherung funktioniert
Bei der bKV zahlt der Betrieb die Beiträge für eine Zusatzkrankenversicherung seiner Mitarbeiter. Ein Grundmodell ist die Budget-Logik: Jeder Mitarbeiter erhält ein jährliches Gesundheitsbudget, das er frei für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorge oder Naturheilverfahren einsetzt; alternativ werden feste Bausteine versichert. Als Gruppenvertrag kann die Aufnahme mit vereinfachter oder ohne Gesundheitsprüfung möglich sein, die Konditionen hängen vom konkreten Gruppenvertrag ab. Die steuerliche Behandlung der Beiträge ist gestaltungsabhängig und gehört vor der Einrichtung geprüft, die steuerliche Bewertung übernimmt Ihr Steuerberater.
Was bAV und bKV nicht können
Sie ersetzen keine Existenzabsicherung: Weder sichert die bAV die Arbeitskraft des Mitarbeiters noch die des Inhabers, das leistet nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die bKV heilt keine Lücken in der Grundabsicherung, sie ergänzt sie. Und beides läuft nicht von selbst: Zusagen binden den Betrieb über Jahrzehnte, Mitarbeiterwechsel werfen Fragen zur Mitnahme auf, und ein ungeordneter Bestand aus Altverträgen wird bei jeder Betriebsübergabe zum Thema. Für Ihre eigene Vorsorge als Inhaber gilt die eigene Rechnung, dazu die Seite Altersvorsorge und Rentenpflicht.
Zahlen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss auf bestehende Entgeltumwandlungen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)? Existiert eine schriftliche Versorgungsordnung, oder ein Bestand aus Einzelverträgen verschiedener Anbieter? Was gilt bei Ausscheiden, Elternzeit, Betriebsübergabe? Und bei der bKV: Welche Mindestteilnehmerzahl verlangt der Gruppenvertrag, und was passiert mit ausscheidenden Mitarbeitern?
Einschätzung von Jan Pohl
Im Wettbewerb um Gesellen verliert der Metallbaubetrieb nicht am Stundenlohn, er verliert an dem, was drumherum fehlt. Eine sauber eingerichtete bAV mit Versorgungsordnung und eine bKV mit Budget-Logik sind für einen Fünf-Mann-Betrieb machbar; was ich nicht empfehle, sind gewachsene Bestände aus Einzelverträgen ohne Ordnung. Aufräumen vor Ausbauen.
Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen
Häufige Fragen
Muss ich als Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Ihre Mitarbeiter haben nach § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, verlangt ein Mitarbeiter sie, müssen Sie sie ermöglichen. Die Wahl von Durchführungsweg und Anbieter liegt beim Arbeitgeber. Geordnet ist das ein Vorteil im Recruiting, ungeordnet eine Haftungsfrage.
Bin ich verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen?
Ja, wenn der Betrieb durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart: Dann schreibt § 1a Abs. 1a BetrAVG einen Arbeitgeberzuschuss verpflichtend vor. Ob Altzusagen korrekt bezuschusst werden, ist ein Standard-Prüfpunkt in gewachsenen Beständen.
Was bringt eine betriebliche Krankenversicherung im Handwerk?
Sie macht den Arbeitsplatz über den Lohn hinaus vergleichbar besser: Der Betrieb finanziert eine Zusatzkrankenversicherung, als Budget oder in Bausteinen, die der Mitarbeiter privat so nicht oder nur mit Gesundheitsprüfung bekäme. Im Wettbewerb mit Industriebetrieben ist das ein Argument, das Gesellen verstehen.
Was passiert mit der bAV, wenn ein Mitarbeiter den Betrieb verlässt?
Die Zusage bleibt bestehen; je nach Durchführungsweg kann der Vertrag privat fortgeführt oder zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Was konkret gilt, regeln Versorgungsordnung und Vertragsbedingungen, genau deshalb gehört beides schriftlich geordnet.
Ob Neueinrichtung oder Aufräumen eines gewachsenen Bestands: bAV und bKV sind Struktur-Themen. Der Einstieg ist eine Bestandsaufnahme im Gespräch.
Beratungstermin buchenmail@metallbauschutz.de
Weiterführende Seiten: Altersvorsorge und Rentenpflicht · Risikoleben und Keyman · Inhaber und Familie absichern: der Überblick
§ 1a BetrAVG (Anspruch auf Entgeltumwandlung) · § 1a Abs. 1a BetrAVG (Arbeitgeberzuschuss bei SV-Ersparnis) · § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Einstandspflicht des Arbeitgebers) · Durchführungswege, Gruppenverträge und bKV-Leistungen nach den jeweiligen Vertrags- und Tarifbedingungen.
Stand dieser Seite: 07/2026. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Grenzwerte ändern sich jährlich und gehören in die individuelle Berechnung; die steuerliche Bewertung übernimmt Ihr Steuerberater. Das Beispiel ist realitätsnah konstruiert und bezieht sich nicht auf konkrete Fälle.
Diese Seite ersetzt keine Beratung, keine Steuerberatung und keine Deckungszusage.
MetallbauSchutz ist eine Marke der Pohl Versicherungsmakler e.K., Jan Pohl, Aachen.
