Das Wichtigste in Kürze: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten (§§ 8, 9 SGB VII), Mitarbeiter sind kraft Gesetzes versichert (§ 2 SGB VII), der Unternehmer selbst nicht automatisch. Freizeitunfälle erfasst sie in keinem Fall. Die private Unfallversicherung schließt beide Lücken: Sie kann bei unfallbedingter Invalidität eine Kapitalleistung zahlen, je nach Vertrag rund um die Uhr und weltweit. Was sie nicht kann: Sie leistet nur bei Unfall, nicht bei Krankheit oder Verschleiß.
Die Situation: Der Unfall passiert nicht in der Werkstatt
Ein Metallbauunternehmer stürzt am Samstag beim Ausbau des eigenen Dachbodens von der Leiter, komplizierter Fersenbruch, bleibende Einschränkung beim Stehen und Gehen. Die Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig: kein Arbeitsunfall, kein Wegeunfall, sondern Freizeit. Und selbst wenn es in der Werkstatt passiert wäre, als Unternehmer wäre er ohne eigene Vorsorge dort gar nicht versichert gewesen. Das Beispiel ist konstruiert und bezieht sich nicht auf einen konkreten Fall.
Gesetzliche Unfallversicherung: stark, aber eng begrenzt
Ihre Mitarbeiter einschließlich Azubis sind bei der BGHM kraft Gesetzes versichert (§ 2 SGB VII); den Beitrag trägt allein der Betrieb. Der Schutz greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten (§§ 8, 9 SGB VII). Für Sie als Unternehmer gilt das nicht automatisch: Inhaber können sich bei der BGHM freiwillig versichern (§ 6 SGB VII); einzelne Satzungsregelungen sehen für bestimmte Unternehmergruppen eine Pflicht vor, der eigene Status gehört geprüft. Aber auch mit freiwilliger Versicherung bleibt die Grenze: Alles, was außerhalb von Arbeit und Arbeitsweg passiert, ist gesetzlich nicht gedeckt.
Wie die private Unfallversicherung funktioniert
Kernleistung ist die Invaliditätsleistung: eine Kapitalzahlung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, für Umbauten, Verdienstausfall-Überbrückung oder die Umstellung des Betriebs. Wie hoch der Invaliditätsgrad ausfällt, bestimmt die Gliedertaxe: Sie legt je Körperteil fest, welcher Grad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit angesetzt wird, für einen Metallbauer sind die Werte für Hände, Finger, Arme und Augen entscheidend, denn genau daran hängt das Handwerk. Eine Progression sorgt dafür, dass die Leistung bei schweren Invaliditätsgraden überproportional steigt, dort, wo das Geld wirklich gebraucht wird. Der Unfallbegriff selbst ist eng definiert: ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis; erweiterte Fassungen, etwa für Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengung, müssen ausdrücklich vereinbart sein.
Was die private Unfallversicherung nicht kann
Sie zahlt bei Unfall: nicht bei Krankheit. Der Bandscheibenvorfall nach Jahren des Hebens, die Atemwegserkrankung durch Schweißrauch, die Krebsdiagnose, die psychische Erkrankung: alles keine Unfälle, also keine Leistung. Da Berufsaufgaben im Metallbau überwiegend auf Erkrankung und Verschleiß zurückgehen, ist die Unfallversicherung eine Ergänzung, kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Zusätzlich können Mitwirkungsanteile die Leistung kürzen, wenn Vorerkrankungen an der Unfallfolge beteiligt waren.
Sind Sie als Unternehmer überhaupt bei der BGHM versichert, freiwillig oder per Satzung? Welche Werte setzt die Gliedertaxe für Hände, Finger und Augen an, die tariflichen Unterschiede sind erheblich? Ist eine Progression vereinbart, und ab welchem Invaliditätsgrad greift sie? Wie eng ist der Unfallbegriff gefasst? Und ab welchem Mitwirkungsanteil kürzen Vorerkrankungen die Leistung?
Einschätzung von Jan Pohl
In den Beständen, die ich prüfe, taucht das umgekehrte Bild dessen auf, was fachlich richtig wäre: eine Unfallpolice vorhanden, keine BU. Die Unfallversicherung ist für einen Metallbauer sinnvoll, aber als zweiter Baustein nach der Absicherung der Arbeitskraft, nicht als deren Stellvertreter. Bei bestehenden Verträgen prüfe ich zuerst die Gliedertaxe auf die Hand-Werte: Da trennt sich Papier von Schutz.
Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen
Häufige Fragen
Bin ich als Unternehmer über die BGHM versichert?
Nicht automatisch. Mitarbeiter sind kraft Gesetzes versichert (§ 2 SGB VII), der Unternehmer kann sich freiwillig bei der BGHM versichern (§ 6 SGB VII); einzelne Satzungsregelungen sehen für bestimmte Unternehmergruppen eine Pflicht vor. Der eigene Status gehört geprüft, und auch mit Versicherung bleibt der Schutz auf Arbeit, Arbeitsweg und Berufskrankheiten begrenzt.
Ersetzt die private Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen. Berufsaufgaben im Metallbau gehen überwiegend auf Erkrankung und Verschleiß zurück, Rücken, Gelenke, Atemwege, Psyche. Diese Fälle deckt nur eine Berufsunfähigkeits- oder ersatzweise eine Grundfähigkeitsversicherung.
Was ist die Gliedertaxe?
Eine Tabelle in den Unfallbedingungen, die je Körperteil festlegt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit gilt. Die Werte unterscheiden sich je Tarif erheblich, für Metallbauer sind die Ansätze für Hände, Finger, Arme und Augen der wichtigste Vergleichspunkt.
Was bedeutet Progression?
Eine Vereinbarung, nach der die Leistung mit steigendem Invaliditätsgrad überproportional wächst. Schwere Unfallfolgen führen so zu deutlich höheren Zahlungen als leichte, sinnvoll, weil bei schwerer Invalidität Umbauten, Umschulung und Einkommensersatz zusammenkommen.
Ob Ihr Unfallvertrag zu Ihrer Arbeit passt, zeigt der Blick in Gliedertaxe und Unfallbegriff, den nehme ich Ihnen ab.
Beratungstermin buchenmail@metallbauschutz.de
Weiterführende Seiten: Berufsunfähigkeitsversicherung für Metallbauer · Grundfähigkeitsversicherung · Inhaber und Familie absichern: der Überblick
§ 2 SGB VII (Versicherung kraft Gesetzes) · § 6 SGB VII (freiwillige Versicherung) · § 8 SGB VII (Arbeitsunfall, Wegeunfall) · § 9 SGB VII (Berufskrankheiten) · Satzung der BGHM (freiwillige Unternehmerversicherung) · Gliedertaxe, Progression und Unfallbegriff nach den jeweiligen Vertragsbedingungen (AUB).
Stand dieser Seite: 07/2026. Gliedertaxen, Progressionsmodelle und Annahmepolitik unterscheiden sich je Versicherer und Tarif. Das Beispiel ist realitätsnah konstruiert und bezieht sich nicht auf konkrete Fälle.
Diese Seite ersetzt keine Beratung und keine Deckungszusage. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten per E-Mail, die Risikovoranfrage läuft über einen geschützten Weg.
MetallbauSchutz ist eine Marke der Pohl Versicherungsmakler e.K., Jan Pohl, Aachen.
