Ihr Arbeitsplatz ist die Anlage des Kunden, mit offener Flamme, an fremden Sachen. Versicherungsschutz entscheidet sich für mobile Schweiß- und Reparaturbetriebe an zwei Stellen: an der Feuer-Obliegenheit mit dem schriftlichen Erlaubnisschein und am Einschluss von Tätigkeitsschäden an genau den Sachen, an denen Sie arbeiten.
Woran wir Ihren Betrieb erkennen
Entscheidend sind die Tätigkeiten, nicht der Firmenname. Ob Schweißfachbetrieb, Bauschlosserei oder Montageservice: Für die Einstufung zählt, wo und woran Sie arbeiten. Typische Tätigkeiten:
- Mobile Schweiß- und Brennarbeiten beim Kunden
- Reparatur und Instandhaltung fremder Metallkonstruktionen, Maschinenrahmen und Anlagen
- Montage von Bauteilen aus eigener oder fremder Fertigung
- Bauschlosser- und Notdiensteinsätze
- Instandhaltung auf Baustellen und in laufenden Betrieben
- Komplette Ausrüstung im Werkstattwagen
Ob Ihr Betrieb selbst fertigt oder ausschließlich montiert und repariert, ändert die Risikoeinstufung grundlegend, genau das muss die Betriebsbeschreibung Ihrer Police korrekt abbilden.
Ihre drei größten Risiken
1. Brand durch heiße Arbeiten: die kritischste Obliegenheit
Schweißen, Trennschleifen und Auftauen beim Kunden sind feuergefährliche Arbeiten außerhalb der eigenen Werkstatt. Funkenflug reicht weit über den Arbeitsplatz hinaus, Schwelbrände zeigen sich erst Stunden später. Versicherer knüpfen den Schutz an den schriftlichen Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten (DGUV-Vordruck FBFHB-008, Stand 12/2025; VdS 2047): Ohne dokumentierte Erlaubnis und Brandwache kann Ihr Versicherer wegen Obliegenheitsverletzung kürzen oder verweigern, während der Sachversicherer des Kunden Regress beim Verursacher nimmt. Für einen Betrieb, der jeden Tag mit offener Flamme in fremden Gebäuden arbeitet, ist das die entscheidende Vertragsklausel.
2. Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
Repariert wird das Eigentum des Kunden. Verzieht sich beim Schweißen das Bauteil, beschädigt die Trennscheibe die Maschine daneben, läuft Hydrauliköl aus der angebohrten Leitung, das sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden. In den AHB-Grunddeckungen sind Schäden an den bearbeiteten Sachen ausgeschlossen; der ausdrückliche Einschluss mit ausreichender Summe ist für einen Reparaturbetrieb die wichtigste Klausel der Betriebshaftpflicht. Die Nachbesserung der eigenen Arbeit (der Erfüllungsanspruch) bleibt in jedem Fall Unternehmerrisiko (§§ 634, 823 BGB).
3. Ausfall des Inhabers
Ein mobiler Betrieb hängt an den Händen weniger Personen, im Zweifel an Ihren. Unternehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht automatisch versichert (§ 2 SGB VII); Freizeitunfälle sind dort grundsätzlich nicht erfasst. Wer körperlich unter Funkenflug, in Zwangshaltung und mit schwerem Gerät arbeitet, muss die Absicherung der eigenen Arbeitskraft genauso prüfen wie die des Betriebs, fällt der Inhaber aus, steht der Werkstattwagen still.
Einschätzung von Jan Pohl

„Für mobile Schweiß- und Reparaturbetriebe prüfe ich zuerst, welche Brandschutzvorgaben der Auftraggeber und die Versicherungsbedingungen für Heißarbeiten verlangen. Außerhalb dauerhaft eingerichteter Heißarbeitsplätze kann ein schriftlicher Erlaubnisschein mit dokumentierten Schutzmaßnahmen, Brandposten während der Arbeiten und Brandwache nach Arbeitsende erforderlich sein. Wird eine vertragliche Sicherheitsobliegenheit verletzt, kann das den Versicherungsschutz gefährden; eine Kürzung erfolgt jedoch nicht automatisch. Zweitens prüfe ich den Einschluss von Tätigkeitsschäden an der unmittelbar bearbeiteten Sache und die dafür geltende Entschädigungsgrenze. Drittens muss für Werkzeuge und Schweißausrüstung ausdrücklich geregelt sein, ob und unter welchen Sicherungsvoraussetzungen Diebstahl aus dem abgestellten Transporter – insbesondere über Nacht – versichert ist.“
Prüfpunkte für Ihre Police:
- Verlangen Ihre Bedingungen einen Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten außerhalb der Werkstatt, und ist er auf Ihren Einsätzen dokumentierte Praxis?
- Mit welcher Summe sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden eingeschlossen, und gilt der Einschluss auch für die bearbeitete Sache selbst?
- Sind Werkzeug und Schweißausrüstung im über Nacht abgestellten Transporter versichert (Versicherungsort, Außenversicherung)?
Zum Weiterlesen
Schweißerlaubnis bei heißen Arbeiten · Tätigkeitsschäden im Metallbau
Die Prüfung Ihrer bestehenden Verträge zeigt, ob Feuer-Obliegenheit, Tätigkeitsschäden und das Werkzeug im Fahrzeug in Ihren Policen geregelt sind.
Diese Seite ist eine fachliche Einordnung und keine Deckungszusage. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Tarif, Risikodaten, Vorschäden und den konkreten Versicherungsbedingungen ab.
