Tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium unterliegen seit Juli 2014 der CE-Kennzeichnungspflicht nach DIN EN 1090 – mit Ausführungsklassen EXC 1 bis 4 und einer zertifizierten werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Ob ein Bauteil darunter fällt, hängt von Konstruktion und Verwendung im Einzelfall ab. Fehlende CE-Konformität kann als Sachmangel gewertet werden (§ 633 BGB) – auch dann, wenn das Bauteil technisch hält. Und im Schadenfall kann der Normverstoß gegen den Betrieb sprechen.
Was DIN EN 1090 verlangt
Grundlage ist die EU-Bauproduktenverordnung: Tragende Stahl- und Aluminiumbauteile, die als Bauprodukt in Verkehr gebracht werden, brauchen seit dem 1. Juli 2014 eine CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1090 samt Leistungserklärung. Voraussetzung ist eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK), die von einer notifizierten Stelle zertifiziert wird – sie dokumentiert unter anderem Schweißprozesse, Personalqualifikation und Materialrückverfolgbarkeit.
Die Norm teilt Bauteile in vier Ausführungsklassen EXC 1 bis EXC 4 ein – von einfachen, gering beanspruchten Konstruktionen bis zu Tragwerken mit hohen Versagensfolgen. Das WPK-Zertifikat gilt jeweils bis zu einer bestimmten Klasse: Wer nach EXC 2 zertifiziert ist, darf keine Bauteile in EXC 3 ausführen. Wichtig für die Einordnung: Nicht jede Metallkonstruktion fällt unter die Norm – ob ein Geländer, ein Vordach oder eine Unterkonstruktion tragend im Sinne der DIN EN 1090 ist, hängt von Konstruktion, Einbausituation und den baurechtlichen Anforderungen ab und ist im Einzelfall zu klären.
Fehlende CE-Kennzeichnung als Mangel
Die zivilrechtliche Seite ist unbequem: Fehlende CE-Konformität kann als Sachmangel gewertet werden (§ 633 BGB) – auch dann, wenn das Bauteil technisch hält. Der Auftraggeber kann dann Nacherfüllung verlangen, den Mangel auf Kosten des Betriebs beseitigen lassen oder Schadensersatz geltend machen (§§ 633, 634 BGB). Bei einem Personenschaden kommt die Produkthaftung nach § 1 ProdHaftG hinzu – und ein dokumentierter Normverstoß erschwert die Verteidigung erheblich.
Was das für den Versicherungsschutz bedeutet
Die Betriebshaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und kann berechtigte Schadenersatzansprüche übernehmen – die Nachbesserung des eigenen Werks (der Erfüllungsanspruch) ist nach den marktüblichen Musterbedingungen (AHB) dagegen ausgeschlossen. Ein CE-Mangel trifft den Betrieb also doppelt: Die Nachbesserung zahlt er selbst, und bei einem Folgeschaden muss er darlegen, dass er nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet hat. Die WPK-Dokumentation, Schweißanweisungen und Leistungserklärungen sind in dieser Lage das wichtigste Beweismaterial – im Streit mit dem Auftraggeber wie in der Kommunikation mit dem Versicherer.
Deckt Ihr WPK-Zertifikat die Ausführungsklasse Ihrer aktuellen Aufträge? Beschreibt die Betriebsbeschreibung Ihrer Haftpflichtpolice den Betrieb als Hersteller tragender Bauteile – und ist eine erweiterte Produkthaftpflicht für gefertigte und selbst montierte Bauteile vereinbart? Ist die Dokumentation je Auftrag so abgelegt, dass sie im Schadenfall auffindbar ist?
Einschätzung von Jan Pohl
Bei DIN EN 1090 sehe ich das Risiko weniger in der Werkstatt als im Ordner: Die Betriebe schweißen sauber, aber die Betriebsbeschreibung in der Police stammt aus einer Zeit, in der der Betrieb noch keine zertifizierten Tragwerke geliefert hat. Wenn Tätigkeit und Police auseinanderlaufen, wird jede Schadenregulierung schwerer als nötig.
Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen
Häufige Fragen
Welche Bauteile brauchen eine CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1090?
Tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium, die als Bauprodukt in Verkehr gebracht werden – etwa Träger, Stützen und tragende Unterkonstruktionen. Ob ein konkretes Bauteil tragend im Sinne der Norm ist, hängt von Konstruktion und Verwendung ab und muss im Einzelfall geklärt werden; Geländer und Zäune können je nach Funktion außerhalb des Anwendungsbereichs liegen.
Was bedeuten die Ausführungsklassen EXC 1 bis 4?
Sie stufen Bauteile nach Beanspruchung und Versagensfolgen ein – EXC 1 für einfache Konstruktionen, EXC 4 für Tragwerke mit besonders hohen Anforderungen. Das WPK-Zertifikat des Betriebs gilt bis zu einer bestimmten Klasse; Aufträge oberhalb dieser Klasse darf der Betrieb nicht ausführen.
Das Bauteil hält – ist die fehlende CE-Kennzeichnung trotzdem ein Mangel?
Fehlende CE-Konformität kann als Sachmangel gewertet werden (§ 633 BGB) – auch dann, wenn das Bauteil technisch hält, denn die geschuldete Beschaffenheit kann auch die formale Konformität umfassen. Der Auftraggeber kann dann Mängelrechte geltend machen, auch wenn kein technischer Schaden eingetreten ist.
Hilft die Betriebshaftpflicht bei einer Mangelrüge wegen fehlender CE-Kennzeichnung?
Die Nachbesserung des eigenen Werks ist als Erfüllungsanspruch nach den marktüblichen Musterbedingungen (AHB) nicht versichert. Die Haftpflicht wird relevant, wenn aus dem Mangel ein Folgeschaden entsteht – dann zählt, wie Tätigkeit, Betriebsbeschreibung und Produkthaftpflichtbausteine in der Police geregelt sind.
Ob Ihre Police den Betrieb als Hersteller tragender Bauteile abbildet und wie selbst montierte Erzeugnisse behandelt werden, steht in der Betriebsbeschreibung und den Besonderen Bedingungen. Der Policen-Check prüft beides – mit schriftlichem Ergebnis.
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DIN EN 1090 (CE-Kennzeichnung tragender Stahl- und Aluminiumbauteile, verbindlich seit 01.07.2014; Ausführungsklassen EXC 1–4; werkseigene Produktionskontrolle) · EU-Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 · §§ 633, 634 BGB (Sachmangel, Mängelrechte) · § 1 ProdHaftG.
Stand dieser Seite: 07/2026. Ob eine Konstruktion in den Anwendungsbereich der Norm fällt, ist im Einzelfall zu klären.
Diese Seite ersetzt keine Deckungszusage und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Bedingungswerk, vom Schadenhergang und von Obliegenheiten ab.
