Niemand kümmert sich um meine Versicherungen

Wenn die Beitragsrechnung seit Jahren die einzige Post Ihres Versicherers ist, wird Ihr Betrieb verwaltet, aber nicht betreut. Im Metallbau ist das teurer als in anderen Branchen: Der Betrieb verändert sich, Maschinen, Montageanteil, Mitarbeiter, und veraltete Versicherungssummen können im Schadenfall zur anteiligen Kürzung der Entschädigung führen, wenn die Summe erheblich unter dem tatsächlichen Wert liegt (Unterversicherung, § 75 VVG). Ein Betreuerwechsel ist rechtlich einfach: Ihre Verträge bleiben bestehen, der Schutz reißt nicht ab, und der bisherige Maklervertrag ist nach § 627 BGB in der Regel kurzfristig kündbar.

Woran Sie merken, dass sich niemand kümmert

Dass ein Betrieb jahrelang nichts von seinem Versicherungsvermittler hört, liegt in der Regel nicht an einer einzelnen Person, sondern hat strukturelle Gründe: Vermittler gehen in den Ruhestand, Bestände wachsen, Zuständigkeiten wechseln. Vier Anzeichen:

  • Es gab seit Jahren keine jährliche Durchsicht Ihrer Verträge, niemand hat gefragt, was sich im Betrieb verändert hat.
  • Ihre Police ist älter als Ihr Maschinenpark.
  • Der letzte persönliche Kontakt war der Vertragsabschluss.
  • Die Beitragsrechnung ist die einzige Post, die Sie von Ihrem Versicherer bekommen.

Trifft mehr als ein Punkt zu, läuft Ihr Versicherungsschutz auf Autopilot. Das fällt so lange nicht auf, bis etwas passiert.

Warum das im Metallbau teurer ist als anderswo

Ein Metallbaubetrieb steht nicht still. Eine neue CNC-Maschine, eine zweite Halle, ein Montageanteil, der von 20 auf 50 Prozent gestiegen ist, zwei zusätzliche Mitarbeiter, jede dieser Veränderungen verschiebt das Risiko. Eine Police von 2014 bildet den Betrieb von 2026 nicht mehr ab.

Die teuerste Folge sind veraltete Versicherungssummen: Ist die Summe erheblich niedriger als der tatsächliche Wert von Maschinen und Einrichtung, kann der Versicherer die Entschädigung im Schadenfall anteilig kürzen, das ist die Unterversicherung nach § 75 VVG. Sie fällt nicht beim Vertragsabschluss auf, sondern erst, wenn gezahlt werden soll.

Dazu kommt: Metallbau hat Besonderheiten, die ein Allrounder nicht kennen kann, die Feuer-Obliegenheit bei Schweißarbeiten, Sublimits für Aus- und Einbaukosten, Werkzeug im Transporter, Maschinenstillstand. Wer viele Branchen betreut, kann diese Punkte nicht in jeder Police im Blick haben. Das ist keine Frage des Engagements, sondern der Spezialisierung.

Was ein Betreuerwechsel bedeutet und was nicht

Der Wechsel des Betreuers ist rechtlich ein einfacher Vorgang: Sie unterschreiben ein Maklermandat und eine Maklervollmacht, der Versicherer wird informiert und stellt die Verträge in der Regel auf die neue Betreuung um; bei Verträgen aus der Ausschließlichkeit klären wir vorab, in welcher Form die Betreuung möglich ist. Ihre Verträge bleiben bestehen, die Beiträge ändern sich dadurch nicht, und der Versicherungsschutz reißt zu keinem Zeitpunkt ab. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dabei nicht.

Ein bestehender Maklervertrag ist nach § 627 BGB wegen seiner Vertrauensstellung in der Regel kurzfristig kündbar; enthält Ihr Vertrag abweichende Regelungen, prüfen wir das vorab. Wurden Sie bisher vom Vertreter einer Versicherungsgesellschaft betreut, gibt es in der Regel gar keinen eigenen Betreuungsvertrag, den Sie kündigen müssten. Den Ablauf im Einzelnen beschreibt die Seite Versicherungsmakler wechseln.

Ihr Betreuer ist konkret ausgeschieden, in Rente, verstorben, Geschäft aufgegeben? Dann finden Sie auf der Seite Betreuer meldet sich nicht mehr die passenden Schritte.

Der erste Schritt: der Policen-Check

Der erste Schritt ist der Policen-Check: Wir lesen Ihre bestehenden Verträge und sagen Ihnen schriftlich, was darin geregelt ist, und was nicht. Geprüft werden unter anderem die Versicherungssummen, die Feuer-Obliegenheit für Schweißarbeiten, Tätigkeitsschäden, Werkzeug im Fahrzeug und der Maschinenstillstand. Erst mit diesem Befund entscheiden Sie, ob ein Wechsel für Sie Sinn ergibt.

MetallbauSchutz ist eine Marke von Pohl Versicherungsmakler e.K. Jan Pohl, Aachen, spezialisiert auf die Absicherung von Metallbaubetrieben.

Was ein Makler rechtlich schuldet

Nach § 60 Abs. 1 VVG hat ein Versicherungsmakler seinen Rat auf eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu stützen. Wer die Auswahl einschränkt, muss darauf vor Ihrer Vertragserklärung hinweisen. Ihn trifft dann zusätzlich die Pflicht aus § 60 Abs. 2 VVG, seine Informationsgrundlage mitzuteilen und die Namen der zugrunde gelegten Versicherer zu nennen. Dieselbe Pflicht hat der Versicherungsvertreter, der außerdem offenlegen muss, für welche Versicherer er tätig ist und ob ausschließlich für diese. Sie könnten darauf durch gesonderte schriftliche Erklärung verzichten (§ 60 Abs. 3 VVG); ich lege das nicht vor.

§ 61 Abs. 1 VVG verpflichtet dazu, Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfragen, zu beraten und die Gründe für jeden Rat anzugeben, und das zu dokumentieren. § 62 Abs. 1 VVG setzt dafür zwei verschiedene Zeitpunkte: Die Information nach § 60 Abs. 2 VVG ist vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung zu übermitteln, die Beratungsdokumentation nach § 61 Abs. 1 VVG vor dem Abschluss des Vertrags, beides klar und verständlich in Textform. Der Nutzen davon zeigt sich Jahre später: Sie können nachlesen, warum ein Vertrag so aussieht, wie er aussieht, und wer den Betrieb einmal übernimmt, kann es auch.

§ 63 VVG macht daraus eine Haftung. Der Vermittler ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Ihnen durch die Verletzung einer Pflicht nach § 60 oder § 61 VVG entsteht, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. An dieser Stelle unterscheiden sich Makler und Versicherungsvertreter praktisch: Diese Norm gilt für Makler und Vertreter gleichermaßen, denn § 59 Abs. 1 VVG fasst beide unter den Begriff des Versicherungsvermittlers. Der Unterschied liegt woanders: Der Vertreter wird nach § 59 Abs. 2 VVG von einem Versicherer damit betraut, dessen Verträge zu vermitteln; der Makler übernimmt die Vermittlung nach § 59 Abs. 3 VVG im Auftrag des Versicherungsnehmers, ohne von einem Versicherer damit beauftragt zu sein. Wessen Auftrag jemand ausführt, entscheidet deshalb darüber, wessen Interesse er bei der Auswahl zu wahren hat, nicht darüber, ob er Ihnen für einen falschen Rat haftet.

Deshalb ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Vermittler Pflicht, und die Mindestsummen sind festgelegt: 1.564.610 € je Versicherungsfall und 2.315.610 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres, so seit dem 9. Oktober 2024 (Delegierte Verordnung (EU) 2024/896; davor 1.300.380 € und 1.924.560 €). Prüfbar ist das im Vermittlerregister. Meine Registrierung für Versicherungen: D-6LQ8-VHMG3-85. Dort steht auch, mit welchem Status jemand vermittelt, und dieser Blick lohnt sich, bevor Sie eine Betreuungsvollmacht unterschreiben.

Jan Pohl, Versicherungsmakler für Metallbau-, Schlosserei- und Stahlbaubetriebe in Aachen

„Der Unterschied, der im Alltag zählt, ist nicht das Etikett auf der Visitenkarte, sondern in wessen Auftrag jemand die Auswahl trifft. Für den Schaden aus einem falschen Rat haften Vertreter und Makler beide, § 63 VVG. Sie merken das nicht beim Abschluss, sondern in dem Moment, in dem ein Schaden abgelehnt wird und die Frage aufkommt, warum eine Klausel damals so vereinbart wurde. Steht die Antwort nur in einem Kopf und nicht in einer Dokumentation nach § 61 VVG, ist sie nicht beantwortbar. Ich arbeite deshalb mit Beratungsprotokollen, die auch Ihr Nachfolger noch lesen kann.“

Jan Pohl · Versicherungsmakler, Aachen
Worauf ich zuerst schaue: Registereintrag und Statusangabe des bisherigen Vermittlers · Beratungsdokumentation zu den bestehenden Verträgen · Vollmachten und wer die Verträge betreuen darf

Häufige Fragen

Muss ich meinem bisherigen Vermittler absagen?

In der Regel nicht persönlich. Die Kündigung eines bestehenden Maklervertrags können wir mit der Vollmacht übermitteln; ein Gespräch müssen Sie nicht führen. Wurden Sie von einem Vertreter betreut, besteht in der Regel kein eigener Betreuungsvertrag, den Sie kündigen müssten. Enthält Ihr Maklervertrag abweichende Fristen oder Klauseln, prüfen wir das vorab.

Ändern sich meine Verträge?

Der Betreuerwechsel ist eine Erklärung gegenüber dem Versicherer, kein Eingriff in den Vertrag: Bedingungen, Beiträge und Laufzeiten laufen unverändert weiter. Eine Ausnahme prüfe ich vorher. Läuft eine Police über einen Rahmen- oder Gruppenvertrag, den Ihr bisheriger Betreuer oder ein Verband hält, kann der Wechsel die Überführung in einen Einzelvertrag auslösen, und damit ändern sich Bedingungen und Beitrag. Welche Ihrer Verträge so laufen, steht in der Police. Ob einzelne Verträge angepasst werden sollten, zeigt erst der Policen-Check, und diese Entscheidung treffen Sie.

Was kostet der Wechsel?

Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Vergütung des Maklers (Courtage) ist bereits in den laufenden Versicherungsbeiträgen enthalten; nach der Umstellung fließt sie an den neuen Betreuer statt an den bisherigen. Ihre Beiträge bleiben dabei unverändert.

Was, wenn ich eigentlich zufrieden bin, aber eine zweite Meinung will?

Dafür ist der Policen-Check der passende Weg: Sie erhalten einen schriftlichen Befund zu Ihren bestehenden Verträgen und entscheiden danach selbst, ob Sie etwas ändern. Auch das Ergebnis „Ihre Verträge passen zum Betrieb“ ist ein Ergebnis.

Bestehende Policen prüfen lassenSo läuft der Wechsel ab

Oder direkt: 0241 97904644 · mail@metallbauschutz.de. Jan Pohl, Pohl Versicherungsmakler e.K., Aachen · Vermittlerregister Versicherungen D-6LQ8-VHMG3-85.

Quellen: § 627 BGB (Kündigung von Dienstverträgen mit Vertrauensstellung) · § 75 VVG (Unterversicherung; Voraussetzung ist eine erhebliche Abweichung von Versicherungssumme und Versicherungswert) · §§ 60 bis 63 VVG (Beratungs-, Dokumentations- und Haftungspflichten des Vermittlers) · Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 (Mindestversicherungssummen seit 9. Oktober 2024) · Vermittlerregister nach § 11a Abs. 1 GewO (Eintragungspflicht: § 34d Abs. 10 GewO). Stand dieser Seite: 07/2026.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie sich einzelne Regelungen auswirken, hängt vom konkreten Wortlaut Ihrer Verträge ab, auch ein bestehender Maklervertrag kann abweichende Fristen enthalten.