Über uns

Das Wichtigste in Kürze: MetallbauSchutz ist die Marke von Pohl Versicherungsmakler e.K. in Aachen für Metallbau, Schlosserei und Stahlbau. Verantwortlich ist Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler ohne Vertriebsbindung an eine Gesellschaft. Der Einstieg ist der Policen-Check: Sie geben Ihre Verträge, Sie bekommen einen schriftlichen Deckungsbefund. Er kostet Sie nichts. Telefon: +49 241 97904644.

Wer hinter MetallbauSchutz steht

Jan Pohl, Versicherungsmakler für Metallbaubetriebe in Aachen

Jan Pohl, Jahrgang 1978, verheiratet, zwei Kinder, zu Hause in Aachen-Richterich. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, also rund 27 Jahre – gesehen aus vier Blickwinkeln: beim Versicherer, im Maklerpool, im Vertrieb und heute als Makler auf der Seite des Kunden. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, Fachwirt für Finanzberatung (IHK).

Für diese Marke zählt vor allem eine Qualifikation: Experte Betriebshaftpflicht (DVA). Die Betriebshaftpflicht ist im Metallbau der Vertrag, an dem im Schadenfall alles hängt – von der Montage auf der Baustelle bis zur Toranlage, die zwei Jahre nach dem Einbau ausfällt. Dazu kommen über elf Jahre als Prüfer für die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO bei der IHK und die Arbeit als Dozent in den Vorbereitungskursen. Bei einem deutschen Personenversicherer hat Jan Pohl die Maklerberatung bundesweit geleitet, im Maklerpool-Vertrieb Aufbau und Leitung des Vertriebs verantwortet.

„Die meisten Betriebe, deren Verträge ich prüfe, haben keinen schlechten Makler. Sie haben einen Vertrag, der einmal für einen Handwerksbetrieb gebaut wurde – und einen Betrieb, der inzwischen schweißt, montiert, CNC fährt und Toranlagen wartet. Der Abstand zwischen beidem fällt erst im Schadenfall auf, und dann ist die Prüfung zu spät. Deshalb steht bei mir der Policen-Check vor dem Angebot und nicht umgekehrt.“

Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen

So erreichen Sie Jan Pohl
Telefon +49 241 97904644 · mobil +49 178 5267645 · mail@metallbauschutz.de
Pohl Versicherungsmakler e.K., Hasenwaldstr. 2, 52072 Aachen · Mo–Fr 10:00–18:00 Uhr
Vor-Ort-Termine im Umkreis von rund 100 km um Aachen; darüber hinaus per Telefon, Video und Post.

Träger der Marke ist Pohl Versicherungsmakler e.K., eingetragener Kaufmann, Amtsgericht Aachen HRA 10268. Inhaber und verantwortlich für die Inhalte dieser Seiten ist Jan Pohl. Die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO hat die IHK Aachen erteilt; sie ist zugleich Aufsichtsbehörde. Das Vermittlerregister führt die DIHK in Berlin unter D-6LQ8-VHMG3-85; es ist öffentlich einsehbar. Für Streitfälle stehen als Schlichtungsstellen der Versicherungsombudsmann e. V. und – für die private Kranken- und Pflegeversicherung – der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Die vollständigen Anschriften und die Pflichtangaben im Einzelnen stehen im Impressum und in der Erstinformation nach § 15 VersVermV.

Warum eine eigene Marke für Metallbau, Schlosserei und Stahlbau

Pohl Versicherungsmakler betreut Betriebe und Privatkunden aus verschiedenen Bereichen. MetallbauSchutz löst einen davon heraus, weil die entscheidenden Punkte in Metallbau, Schlosserei und Stahlbau im allgemeinen Gewerbefragebogen fehlen. Wer Verträge für diese Betriebe prüft, muss folgende Stellen kennen:

  • Aus- und Einbaukosten nach § 439 Abs. 3 BGB – und davor die Frage, die im Metallbau schwerer wiegt als jedes Sublimit: ob selbst montierte Erzeugnisse überhaupt erfasst sind. Bedingungswerke schließen sie aus, solange der Betrieb nicht beweist, dass der Mangel aus der Fertigung und nicht aus der Montage stammt. Wer beides macht, für den ist das der entscheidende Satz im ganzen Vertrag.
  • Der Erlaubnisschein für Heißarbeiten (DGUV-Vordruck FBFHB-008; Sicherheitsvorschriften VdS 2047, Erlaubnisschein-Muster VdS 2036) als Obliegenheit im Feuerschutz.
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremder Bausubstanz – nur über einen ausdrücklichen Einschluss versichert, und bei unbeweglichen Sachen mit einer eigenen Reichweitenregel.
  • Die Grenze zum eigenen Werk – der Erfüllungsanspruch, also die mangelfreie Leistung selbst, bleibt in jeder Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Ob Schäden am eigenen Gewerk über einen Baustein zurückkommen, ist eine getrennte Frage.
  • Die Haftzeit in der Maschinen-Betriebsunterbrechung – die Zeile, an der sich entscheidet, ob ein Maschinenschaden nur die Reparatur oder auch den Stillstand betrifft.
  • Werkzeug im Transporter – die Frage, ob der abgestellte Wagen als Versicherungsort vereinbart ist, oder ob das Risiko besser in eine Werkverkehrsdeckung mit eigenem Tagesmaximum je Fahrzeug gehört.
  • Kraftbetätigte Tore, die als Maschinen gelten und ab dem 20.01.2027 unter die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 fallen, mit Haftung aus Produkt und aus Wartung.
  • Tragende Bauteile im Anwendungsbereich der DIN EN 1090 mit CE-Kennzeichnung, Ausführungsklasse und werkseigener Produktionskontrolle.

Wer diese Punkte prüfen will, muss sich mit dem Gewerk befassen. Deshalb gibt es für Metallbau, Schlosserei und Stahlbau eine eigene Marke mit einer festen Prüfliste.

Wen wir nicht betreuen – damit Sie sich den Anruf sparen können
Für Nutzfahrzeugbau, reine Zerspanung und Serienfertigung ohne eigene Montage sind wir die falsche Adresse. Bei diesen Betrieben liegt das Gewicht auf Produkthaftung in Serie, Rückruf und Maschinenpark, während das Baustellen- und Montagerisiko fehlt, das unsere Prüfliste trägt. Dafür gibt es Kollegen mit genau diesem Schwerpunkt; wir nennen Ihnen auf Anfrage gern eine Richtung. Wir arbeiten für Betriebe, die fertigen und montieren: Metallbau, Schlosserei, Stahlbau, Tor-, Geländer- und Fassadenbau.

Was „ungebunden“ im Alltag bedeutet

Im Versicherungsmarkt gibt es drei Rollen, die von außen ähnlich aussehen. Der Ausschließlichkeitsvertreter vermittelt für eine Gesellschaft. Der Mehrfachvertreter vermittelt für mehrere, jeweils in deren Auftrag. Der Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag des Kunden.

Woran Sie erkennen, was Sie haben: Schauen Sie auf den Briefkopf Ihres Betreuers. Steht dort das Logo eines Versicherers, arbeitet er für den. Steht dort nur sein eigener Name, arbeitet er für Sie.

Praktisch heißt das: Eine Anfrage geht an mehrere Versicherer am Markt. Ist die Auswahl im Einzelfall eingeschränkt, sagen wir Ihnen das vorher. Den Rat und die Gründe dafür bekommen Sie schriftlich. Welche Vorschriften das im Einzelnen verlangen, steht im Quellenblock am Seitenende. Sie erreichen Jan Pohl dafür direkt unter +49 241 97904644.

Wie die Zusammenarbeit abläuft

1. Policen-Check
Sie laden Ihre bestehenden Verträge hoch oder schicken sie zu. Geprüft wird gegen eine feste Liste: Sublimit für Aus- und Einbaukosten, Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Feuer-Obliegenheiten und Schweißerlaubnis, Werkzeug im Fahrzeug und Versicherungsort, Maschinen-Betriebsunterbrechung und Haftzeit, Deckungssumme gegen die Anforderung Ihrer Auftraggeber, Nachhaftung bei Betriebsaufgabe, veraltete Summen, Cyber-Sublimit, Montage- und Bauleistungsanteil. Der Policen-Check kostet Sie nichts. Ein Honorar kommt nur bei reinen Gutachtenaufträgen ohne Vermittlung in Betracht – und nur, wenn es vorher schriftlich vereinbart wurde.
2. Schriftlicher Deckungsbefund
Sie bekommen das Ergebnis auf Papier oder als PDF: Was ist tragfähig aufgestellt, wo fehlt etwas, was hat Vorrang. Schriftlich, damit Sie es ohne uns noch einmal nachlesen können – und damit Sie es einem Auftraggeber oder Ihrem Steuerberater vorlegen können.
3. Marktanfrage, wenn der Befund einen Grund liefert
Zeigt der Befund eine Lücke oder eine erhebliche Abweichung, fragen wir am Markt an – mit gleicher Tätigkeitsbeschreibung, gleichen Summen und gleichen Selbstbehalten, damit der Vergleich etwas taugt.
4. Betreuung und Schadenfall
Im Schadenfall melden wir, korrespondieren wir und rufen Sie am selben Werktag zurück.

Der Wechsel der Betreuung läuft über die Maklervollmacht: Die Policen laufen mit unveränderten Bedingungen weiter, es ändert sich in aller Regel der eingetragene Betreuer. Wo das im Einzelfall nicht möglich ist, sagen wir es Ihnen vor der Unterschrift. Alles Weitere steht auf der Seite Maklervollmacht.

Erfährt mein bisheriger Makler davon – und muss ich ihn anrufen?
Er erfährt es über den Versicherer: Der trägt den neuen Betreuer ein und meldet den Wechsel an den bisherigen. Ein Anruf von Ihnen ist dafür nicht nötig. Wenn Sie es ihm lieber selbst sagen möchten, weil man sich seit Jahren kennt, steht Ihnen das jederzeit frei.

Was hier nicht passiert

Keine Beitragsangabe ohne Risikodaten. Ein Beispielbeitrag, der zu Ihrem Betrieb passt, müsste Ihren Betrieb kennen. Welche Angaben den Beitrag steuern, steht auf der Seite Was kostet die Absicherung eines Metallbaubetriebs.
Keine Deckungszusage über eine Website. Ob Versicherungsschutz besteht, entscheiden Tarif, Bedingungen, Entschädigungsgrenzen, Obliegenheiten und der konkrete Schadenhergang. Was auf diesen Seiten steht, ist Einordnung – die verbindliche Aussage steht in Ihrer Police.
Keine Gesundheitsdaten über Webformulare. Angaben zu Vorerkrankungen sind besondere Daten nach Art. 9 DSGVO. Sie werden nicht über Formulare auf dieser Seite erhoben, sondern auf einem getrennten Weg.

Vergütung

Die Vergütung eines Versicherungsmaklers läuft über die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist und vom Versicherer gezahlt wird. Für die laufende Betreuung entsteht daneben kein gesondertes Entgelt. Der Policen-Check kostet Sie nichts. Ein Honorar kommt nur bei reinen Gutachtenaufträgen ohne Vermittlung in Betracht – und nur, wenn es vorher schriftlich vereinbart wurde. Welche Vergütungsart im Einzelfall gilt, steht in der Erstinformation nach § 15 VersVermV, die Sie vor jedem Vertragsabschluss erhalten.

Fragen zur Zusammenarbeit

Sind Sie an einen Versicherer gebunden?

Nein. Pohl Versicherungsmakler e.K. hat die Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister unter D-6LQ8-VHMG3-85 eingetragen. Ein Makler arbeitet im Auftrag des Kunden und stützt seinen Rat auf eine hinreichende Zahl von am Markt angebotenen Verträgen und Versicherern. Eine Anfrage geht deshalb an mehrere Versicherer am Markt. Ist die Beratungsgrundlage im Einzelfall eingeschränkt, legen wir das offen.

Was kostet mich die Betreuung?

Die Vergütung läuft über die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist und vom Versicherer gezahlt wird. Für die laufende Betreuung entsteht daneben kein gesondertes Entgelt. Ein Honorar wird nur berechnet, wenn es vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Muss ich meine Verträge kündigen, wenn ich die Betreuung wechsle?

Nein. Der Wechsel läuft über die Maklervollmacht: Die Verträge laufen mit unveränderten Bedingungen weiter, der Versicherer trägt in aller Regel den neuen Betreuer ein. Wo das im Einzelfall nicht möglich ist, sagen wir es Ihnen vor der Unterschrift. Nach § 627 BGB ist ein Maklervertrag wegen seiner Vertrauensstellung kurzfristig kündbar. Ob nach dem Deckungsbefund ein Vertrag getauscht wird, entscheiden Sie.

Erfährt mein bisheriger Makler von dem Wechsel, und muss ich ihn anrufen?

Er erfährt es über den Versicherer: Mit der Maklervollmacht trägt der Versicherer den neuen Betreuer ein und meldet den Wechsel an den bisherigen. Ein Anruf von Ihnen ist dafür nicht nötig. Wenn Sie es ihm lieber selbst sagen möchten, steht Ihnen das jederzeit frei.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb der Region Aachen?

Ja. Der Sitz ist Aachen, die Betreuung läuft bundesweit. Unterlagen kommen digital, Termine per Telefon oder Videokonferenz, Vor-Ort-Termine nach Absprache. Für den Policen-Check ist kein Termin nötig: Sie reichen die Verträge ein, der Deckungsbefund kommt schriftlich zurück.

Der einfachste Weg, das hier Beschriebene zu prüfen, ist der eigene Vertrag.

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Weiterführende Seiten

Quellen und Stand

  • Gewerbeordnung § 34d (Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern), Versicherungsvermittlungsverordnung § 15 (Erstinformation).
  • Versicherungsvertragsgesetz § 59 Abs. 3 (der Versicherungsmakler wird im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein), § 60 (Rat auf der Grundlage einer hinreichenden Zahl von am Markt angebotenen Verträgen und Versicherern), § 60 Abs. 2 (Offenlegung einer eingeschränkten Beratungsgrundlage), § 61 (Beratungs- und Dokumentationspflicht).
  • BGH, Urteil vom 22.05.1985 – IVa ZR 190/83: Der Bundesgerichtshof beschreibt den Versicherungsmakler darin als Sachwalter des Versicherungsnehmers.
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 627 (Kündigung bei Diensten höherer Art aufgrund besonderen Vertrauens), § 439 Abs. 3 (Aus- und Einbaukosten).
  • Vermittlerregister der DIHK, Registernummer D-6LQ8-VHMG3-85; Amtsgericht Aachen HRA 10268.

Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung und enthält keine Deckungszusage: Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Tarif, Bedingungen, Entschädigungsgrenzen, Obliegenheiten und dem konkreten Schadenhergang ab. MetallbauSchutz ist eine Marke der Pohl Versicherungsmakler e.K., Jan Pohl, Aachen. Stand: 07/2026.