Die 12 Deckungslücken im Metallbau

Zwölf Stellen entscheiden in Metallbau-Policen darüber, ob im Schadenfall gezahlt wird – von den Aus- und Einbaukosten nach § 439 Abs. 3 BGB über die Feuer-Obliegenheit bis zur Nachhaftung nach § 634a BGB. Keine davon steht auf dem Deckblatt; alle stehen in den Bedingungen. Diese Seite erklärt jede Lücke in wenigen Sätzen – und verlinkt die Vertiefung, wo es sie gibt.

Die zwölf Punkte unten sind die Prüfliste des Policen-Checks – hier als erklärte Liste: je Lücke, was dahintersteckt, warum sie im Metallbau relevant ist und was im Schadenfall folgt.

Die 12 Prüfpunkte

1. Aus- und Einbaukosten. Zeigt ein fest verbautes Bauteil einen Mangel, schuldet der Betrieb nach § 439 Abs. 3 BGB auch Ausbau und Wiedereinbau – verschuldensunabhängig. Versicherbar ist das nur über die erweiterte Produkthaftpflicht; die Entschädigungsgrenze dafür kann deutlich unter der allgemeinen Versicherungssumme liegen. Vertiefung: Aus- und Einbaukosten.

2. Selbst montierte Bauteile. Mehrere große Anbieter behandeln Erzeugnisse, die der Betrieb selbst montiert hat, als Sonderfall – teils mit einem Ausschluss, bei dem der Betrieb beweisen muss, dass der Mangel aus der Fertigung stammt und nicht aus der Montage. Für einen Betrieb, der fertigt und montiert, ist das der wichtigste Absatz im ganzen Vertrag. Vertiefung: die Selbstmontage-Klausel.

3. Tätigkeitsschäden. Schäden an fremden Sachen, an denen gerade gearbeitet wird, sind nach den marktüblichen Musterbedingungen (AHB) ausgeschlossen und müssen über Besondere Bedingungen wieder eingeschlossen werden. Fehlt der Einschluss, bleibt der Bohrtreffer in der Leitung oder der Kratzer in der Fassade am Betrieb hängen. Vertiefung: Tätigkeitsschäden.

4. Feuer-Obliegenheit und Schweißerlaubnis. Für feuergefährliche Arbeiten außerhalb der eigenen Werkstatt ist ein schriftlicher Erlaubnisschein vorgesehen (DGUV-Vordruck FBFHB-008, VdS 2047). Fehlt er nach einem Brand, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern – die kritischste Obliegenheit der Branche. Vertiefung: Schweißerlaubnis und heiße Arbeiten.

5. Werkzeug im Fahrzeug. Werkzeug im Transporter ist nicht automatisch versichert: Einbruchdiebstahl-Definition, Versicherungsort und Außenversicherungs- oder Werkzeugklausel entscheiden. Nach einem nächtlichen Aufbruch zeigt sich, ob die drei Stellen zusammenpassen. Vertiefung: Werkzeug im Transporter.

6. Maschinen-Betriebsunterbrechung. Ein Bedienfehler oder innerer Betriebsschaden gehört nicht zu den benannten Gefahren der Inhaltsversicherung, dafür braucht es eine Maschinenversicherung; der Ertragsausfall während des Stillstands ist nur über eine Maschinen-Betriebsunterbrechung absicherbar. Entscheidend ist deren Haftzeit – sie muss zur Wiederbeschaffungszeit der wichtigsten Maschine passen. Vertiefung: Maschinenstillstand.

7. Deckungssumme für Auftraggeber. Ausschreibungen und GU-Verträge können Mindestdeckungssummen vorgeben. Liegt die Police darunter, ist der Auftrag in Gefahr, bevor ein Schaden passiert ist. Vertiefung: Betriebshaftpflicht.

8. Nachhaftung (§ 634a BGB). Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren erst nach fünf Jahren. Wer den Betrieb aufgibt oder übergibt, haftet für früher montierte Werke weiter – ob die Police für diese Zeit eine Nachhaftung vorsieht, entscheidet sich lange vor der Übergabe.

9. Veraltete Summen (§ 75 VVG). Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert, kann der Versicherer die Leistung im Verhältnis der Unterversicherung kürzen. Neue Maschinen, gestiegenes Lager und höhere Wiederbeschaffungspreise machen aus einer gepflegten Police von damals eine Unterversicherung von heute. Vertiefung: Betrieb gewachsen.

10. Cyber-Grenzen. Die Betriebshaftpflicht ist nicht der Baustein für Cyber-Eigenschäden und Betriebsunterbrechung nach einem Angriff; einzelne Datenschutz-Vermögensschäden können enthalten sein, den Rest leistet nur eine Cyberpolice. Diese wiederum kann für die Betriebsunterbrechung eine eigene, deutlich niedrigere Grenze (Sublimit) enthalten. Genau diese Grenze bestimmt, was ein Ransomware-Stillstand von Büro und CAD den Betrieb kostet. Vertiefung: Cyberversicherung.

11. Montage- und Bauleistungsanteil. Zwischen Werkstatt und abgenommenem Werk liegt die Baustelle: Das eigene, noch nicht abgenommene Gewerk ist gegen Sturm, Diebstahl und Beschädigung durch andere Gewerke nur über eine Montage- oder Bauleistungsdeckung absicherbar. Wächst der Montageanteil, muss die Police mitwachsen. Vertiefung: Montage und Bauleistung.

12. Umwelt-Ausschlüsse. Öle, Kühlschmierstoffe, Beizen und Druckgase machen den Betrieb zu einem Umweltrisiko; Umweltbausteine können Serienausschlüsse enthalten, etwa für Grundwasserschäden oder Bau- und Abbrucharbeiten. Für einen Montagebetrieb sind genau das die relevanten Konstellationen – die Ausschlussliste gehört deshalb in die Prüfung.

Genau diese 12 Punkte prüfen wir.

Der Policen-Check gleicht Ihre Bedingungswerke Punkt für Punkt mit dieser Liste ab – anhand Ihrer Verträge, mit schriftlichem Deckungsbefund. Sie müssen dafür nichts vorbereiten außer Policen und Bedingungswerken.

Einschätzung von Jan Pohl

Jan Pohl, Versicherungsmakler für Metallbau-, Schlosserei- und Stahlbaubetriebe in Aachen

Zwölf Punkte klingen nach Fleißarbeit. In der Praxis entscheiden je Betrieb drei bis vier davon über das Existenzrisiko – welche das sind, hängt von Montageanteil, Maschinenpark und Auftraggebern ab. Deshalb beginnt jede Prüfung bei mir mit dem Betrieb, nicht mit der Police.

Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen

Häufige Fragen

Muss jeder Metallbaubetrieb alle 12 Punkte geregelt haben?

Nein. Ein reiner Werkstattbetrieb ohne Montage gewichtet anders als ein Betrieb mit hohem Baustellenanteil. Die Liste ist der Prüfrahmen – welche Punkte für Ihren Betrieb tragend sind, ergibt sich aus Tätigkeit, Maschinenpark und Auftraggebern.

Was brauche ich für den Policen-Check?

Die Versicherungsscheine und die zugehörigen Bedingungswerke Ihrer Betriebsverträge. Sie können die Unterlagen über den Policen-Check hochladen; das Ergebnis kommt schriftlich als Deckungsbefund.

Ist die Liste abschließend?

Sie umfasst die zwölf Punkte mit der größten Tragweite für Metallbaubetriebe. Dazu kommen je nach Betrieb weitere Themen – etwa Nachversicherungsgarantien in der Personenabsicherung oder die Absicherung des Inhabers selbst.

Jede der zwölf Lücken lässt sich am Bedingungswerk klären – keine am Deckblatt. Der Policen-Check beantwortet alle zwölf Fragen anhand Ihrer Verträge.

Nachtrag: die Maximierung der Jahresleistung. Sie begrenzt, wie oft die volle Versicherungssumme in einem Versicherungsjahr zur Verfügung steht, und steht meist direkt neben der Versicherungssumme – nur liest sie kaum jemand. In einer Vergleichsberechnung vom 20.07.2026 begrenzten zwei von drei betrachteten Tarifen auf das Zweifache, einer auf das Dreifache, bei Beiträgen, die nur rund 120 € auseinanderlagen. Auf die Grunddeckung wirkt das selten. Entscheidend wird es bei den Sublimits: eine dreifach maximierte Grenze von 1 Mio. € bedeutet 3 Mio. € im Versicherungsjahr, eine dreifach maximierte Grenze von 300.000 € bedeutet 900.000 €. Bei einem Serienfehler in einer Bauteilserie ist genau das die Grenze, die zuerst erreicht wird. Quelle: eigene Vergleichsberechnung für einen Musterbetrieb, durchgeführt am 20.07.2026 über die Beratungsplattform Thinksurance (Zugang Fonds Finanz). Betriebsart Bauschlosserei, Versicherungssumme 5 Mio. € pauschal, Laufzeit ein Jahr; gefiltert auf mindestens 5 Mio. € Versicherungssumme und höchstens 1.000 € Selbstbeteiligung, je Tariflinie nur das günstigste Angebot. Einzelne Abfrage, keine Marktstudie. Beiträge sind Jahresbruttobeiträge einschließlich Versicherungsteuer. Die Werte gelten für die Einstufung als Bauschlosserei; Stahl- und Hallenbau, Tor- und Zugangstechnik oder überwiegende Serienfertigung werden abweichend eingestuft. Vollständige Ergebnisliste auf Anfrage. Nächste Überprüfung 07/2027.

Quellen und Stand
§ 439 Abs. 3 BGB (Aus- und Einbaukosten) · § 634a BGB (Verjährung der Mängelansprüche, bei Bauwerken fünf Jahre) · § 75 VVG (Unterversicherung) · AHB – Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (Musterbedingungen; Grundausschluss Tätigkeitsschäden und Erfüllungsansprüche) · DGUV-Vordruck FBFHB-008 (Stand 12/2025) · VdS 2047.
Stand dieser Seite: 07/2026.
Diese Seite ersetzt keine Deckungszusage. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Bedingungswerk, vom Schadenhergang und von Obliegenheiten ab.