Policen-Check für Metallbaubetriebe

Der Policen-Check von MetallbauSchutz prüft bestehende Gewerbe-Policen von Metallbaubetrieben anhand von zwölf Prüfpunkten – von den Aus- und Einbaukosten über die Feuer-Obliegenheit bei Schweißarbeiten bis zur Maschinen-Betriebsunterbrechung. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Deckungsbefund: Jeder Prüfpunkt wird als geregelt, unklar, fehlt oder nicht prüfbar eingestuft – mit Fundstelle in Ihrer Police. Das Ergebnis kann auch lauten, dass Ihr Vertrag gut aufgestellt ist oder ein einzelner Nachtrag genügt.


Wer ein Geländer fertigt und es selbst montiert, trägt zwei Haftungsrisiken in einem Auftrag. Genau diese Kombination behandeln mehrere große Gewerbeversicherer als Sonderfall – deshalb reicht der Blick auf die Deckungssumme nicht. Entscheidend ist, was in den Bedingungen und Nachträgen steht.

Das ist kein Vorwurf an Ihren bisherigen Vermittler: Metallbau hat Besonderheiten, die ein Allrounder nicht kennen kann. Der Policen-Check macht diese Besonderheiten an Ihrem eigenen Vertrag sichtbar – Punkt für Punkt, mit Fundstelle.

Was geprüft wird: die zwölf Prüfpunkte

Jeder der zwölf Punkte taucht im schriftlichen Befund wieder auf – mit Einstufung und Fundstelle in Ihren Unterlagen. Sie können hinterher kontrollieren, ob zu jedem Punkt eine Antwort dasteht.

1. Aus- und Einbaukosten

Muss ein mangelhaftes Bauteil wieder heraus, schulden Sie als Verkäufer auch Ausbau und Wiedereinbau (§ 439 Abs. 3 BGB). Das Freilegen einer fehlerhaft gefertigten Treppe kann ein Vielfaches des Bauteilwerts kosten – wir prüfen, ob diese Kosten eingeschlossen sind und ob ein Sublimit deutlich unter Ihrer Versicherungssumme liegt.

2. Selbst gefertigte und selbst montierte Bauteile

Mehrere große Gewerbeversicherer behandeln selbst eingebaute oder montierte Erzeugnisse als Sonderfall: mal über einen Ausschluss, bei dem der Betrieb beweisen muss, dass der Mangel aus der Fertigung und nicht aus der Montage stammt – mal steht die erweiterte Produkthaftpflicht produzierenden Betrieben serienmäßig gar nicht offen. Für einen Betrieb, der fertigt und montiert, ist das der wichtigste Punkt der ganzen Prüfung.

3. Tätigkeitsschäden

Schäden an fremden Sachen, die Sie gerade bearbeiten, befördern oder prüfen – etwa die Fassade, an der Ihr Balkon montiert wird – sind nach den marktüblichen Musterbedingungen (AHB) zunächst ausgeschlossen. Der Wiedereinschluss muss in den Besonderen Bedingungen stehen; wir suchen die Klausel und ihre Grenzen.

4. Feuer-Obliegenheit und Schweißerlaubnis

Bei Schweißen, Trennschleifen, Brennschneiden und anderen Heißarbeiten können Verträge Sicherheitsvorschriften enthalten – sogenannte Obliegenheiten, etwa den Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten (DGUV-Mustervordruck FBFHB-008). Wir prüfen, welche Auflagen Ihr Vertrag an heiße Arbeiten knüpft.

5. Werkzeug im Fahrzeug

Gilt Ihre Inhaltsversicherung nur in der Werkstatt oder auch im Transporter vor der Baustelle (Außenversicherung)? Wir prüfen den Versicherungsort und die Bedingungen für Diebstahl aus dem abgestellten Fahrzeug – etwa nächtliche Zeitfenster oder Abstellvorgaben.

6. Maschinen-Betriebsunterbrechung

Eine Maschinenversicherung kann den Schaden an CNC, Laser oder Abkantpresse absichern – der Stillstand danach ist ein eigenes Risiko. Wir prüfen, ob eine Maschinen-Betriebsunterbrechung vereinbart ist und wie lange die Haftzeit reicht.

7. Deckungssumme gegen Auftraggeber-Anforderungen

Generalunternehmer und öffentliche Auftraggeber können Mindest-Deckungssummen in ihre Verträge schreiben – ohne den Nachweis kann die Vergabe scheitern. Wir gleichen Ihre Versicherungssumme mit den Anforderungen Ihrer Auftraggeber ab.

8. Nachhaftung

Für ein montiertes Geländer haften Sie auch nach Betriebsübergabe oder -aufgabe weiter – Mängelansprüche verjähren nach § 634a BGB, bei Bauwerken erst in fünf Jahren. Wir prüfen, ob und wie lange Ihr Vertrag Ansprüche deckt, die erst nach dem Betriebsende geltend gemacht werden (Nachhaftung).

9. Veraltete Summen

Versicherungssummen aus dem Antragsjahr können vom heutigen Betrieb abweichen: neue Maschinen, gestiegene Stahl- und Materialpreise, mehr Personal. Wir prüfen, ob eine Unterversicherung droht.

10. Cyber-Grenzen

Fällt nach einem Angriff die Fertigungssteuerung aus, steht der Betrieb – dieser Ausfall kann in Cyber-Policen mit einem eigenen Sublimit begrenzt sein. Wir prüfen, welche Grenze für die Betriebsunterbrechung gilt und ab wann sie greift.

11. Montageanteil

Ihre Police beruht auf der Betriebsbeschreibung bei Antragstellung. Ist der Anteil an Montage- und Baustellenarbeit seitdem gestiegen, kann die gemeldete Tätigkeit von der tatsächlichen abweichen – das gehört vor dem Schadenfall geklärt, nicht danach.

12. Umwelt-Ausschlüsse

Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensdeckungen arbeiten mit eigenen Ausschlüssen und Anlagenlisten – etwa für Gaslager, Öltanks oder Abscheider auf dem Betriebsgelände. Wir prüfen, ob Ihre Anlagen und Tätigkeiten dort erfasst sind.

Was Sie bekommen: der schriftliche Deckungsbefund

Sie erhalten einen schriftlichen Deckungsbefund. Darin steht zu jedem der zwölf Prüfpunkte eine von vier Einstufungen – zusammen mit der Fundstelle: der Ziffer im Bedingungswerk, dem Nachtrag oder der Position im Versicherungsschein, auf die sich die Einstufung stützt.

GEREGELT Der Punkt ist in Ihren Unterlagen geregelt. Der Befund nennt die Fundstelle, damit Sie es selbst nachlesen können.

UNKLAR Die Formulierung lässt mehrere Lesarten zu oder hängt vom Einzelfall ab. Der Befund nennt die konkrete Rückfrage, die das klärt – in der Regel eine schriftliche Bestätigung des Versicherers.

FEHLT Der Punkt ist ausgeschlossen oder in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten. Der Befund beschreibt, was das im Schadenfall bedeuten kann – und welche Wege es gibt: Nachtrag beim bestehenden Versicherer oder Angebot eines anderen.

NICHT PRÜFBAR Uns fehlt ein Dokument – in der Regel ein Nachtrag oder das Bedingungswerk. Dann behaupten wir keine Lücke: Der Punkt bleibt offen, der Befund nennt das fehlende Dokument und wo Sie es anfordern können.

Der Befund kennt drei Ausgänge: Ihr Vertrag ist gut aufgestellt. Ein Nachtrag beim bestehenden Versicherer schließt den offenen Punkt. Oder eine Lücke lässt sich im bestehenden Vertrag nicht schließen – dann ist eine Angebotsanfrage der mögliche nächste Schritt. Welchen Weg Sie gehen, entscheiden Sie nach dem Lesen des Befunds.

Wer den Befund erstellt, welche Qualifikation dahintersteht und wie die Vergütung geregelt ist, steht unter Über uns.

So läuft der Policen-Check ab

1
Unterlagen senden. Versicherungsscheine, Nachträge und die letzte Beitragsrechnung – als PDF oder Foto. Wie das geht, steht auf der Seite Unterlagen hochladen.
2
Prüfung. Wir gehen Ihre Unterlagen gegen die zwölf Prüfpunkte durch. Fehlt ein Dokument, melden wir uns, bevor wir etwas einstufen.
3
Schriftlicher Befund. Sie erhalten den Deckungsbefund mit Einstufung und Fundstelle je Prüfpunkt – innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
4
Sie entscheiden. Nachtrag anstoßen, Angebot anfragen oder den Befund ablegen. Eine Angebotsanfrage ist der optionale nächste Schritt, kein automatischer.

Diese Unterlagen brauchen wir

  • Aktuelle Versicherungsscheine – Betriebshaftpflicht, Inhalts- oder Gebäudeversicherung, Maschinen, Kfz, Cyber: schicken Sie, was vorhanden ist.
  • Alle Nachträge – jede Vertragsänderung seit Beginn kommt als Nachtrag. Ohne Nachträge prüfen wir einen alten Stand.
  • Die letzte Beitragsrechnung – sie zeigt die aktuell gemeldeten Größen wie Lohnsumme oder Umsatz.

PDFs oder Fotos der aktuellen Verträge, Nachträge und letzten Beitragsrechnungen reichen für die erste Prüfung. Es müssen keine sortierten Ordner sein – wir sortieren selbst.

Was die Erstprüfung leistet – und was nicht

Die Erstprüfung ist eine Einordnung anhand der zwölf Prüfpunkte, keine vollständige Bedingungsanalyse. Wo ein Punkt tiefer geprüft werden muss – etwa der Wortlaut eines Ausschlusses gegen die konkrete Fertigungs- und Montagepraxis Ihres Betriebs –, steht das ausdrücklich im Befund. Wir sagen also auch, wo die Erstprüfung endet.

Der nächste Schritt: Senden Sie uns Ihre Unterlagen – der Befund zeigt Ihnen, was in Ihrer Police geregelt ist und was nicht.

Unterlagen für den Policen-Check hochladen Angebot für Metallbaubetrieb anfordern

Häufige Fragen zum Policen-Check

Kostet der Policen-Check etwas?

Für die Erstprüfung berechnen wir kein Honorar. Wir arbeiten als Versicherungsmakler: Vergütet wird über Courtage, die im Versicherungsbeitrag enthalten ist, wenn Sie später einen Vertrag über uns abschließen oder betreuen lassen. Ein Honorar fällt nur bei ausdrücklicher, vorheriger Vereinbarung an.

Muss ich danach den Vertrag oder den Vermittler wechseln?

Nein. Der Befund gehört Ihnen. Das Ergebnis kann lauten, dass Ihr Vertrag gut aufgestellt ist, dass ein Nachtrag beim bestehenden Versicherer genügt oder dass sich eine Lücke dort nicht schließen lässt. Ob Sie daraufhin ein Angebot anfragen, nachbessern lassen oder nichts ändern, entscheiden Sie.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Dann stufen wir die betroffenen Punkte als „nicht prüfbar“ ein und behaupten keine Lücke. Der Befund nennt das fehlende Dokument – in der Regel ein Nachtrag oder das Bedingungswerk – und wo Sie es anfordern können: beim Versicherer oder bei Ihrem bisherigen Vermittler.

Wie lange dauert die Prüfung?

Ihr schriftlicher Befund liegt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen vor. Nach Eingang erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung; fehlt ein Dokument, melden wir uns, bevor die Frist beginnt. Dauert es im Einzelfall länger – etwa bei umfangreichen Beständen –, melden wir uns vorher und nennen den neuen Termin.

Wer prüft meine Policen?

Jan Pohl, Pohl Versicherungsmakler e.K. in Aachen – Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-6LQ8-VHMG3-85. An keinen Versicherer gebunden, also ohne Vertriebsvorgaben eines einzelnen Versicherers.

Quellen und Grundlagen: § 439 Abs. 3 BGB (Aus- und Einbaukosten) · § 634a BGB (Verjährung der Mängelansprüche) · Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, Musterbedingungen des GDV) · DGUV-Mustervordruck „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“ FBFHB-008 (Stand 12/2025) · VdS 2047 · Auswertung von Bedingungswerken und Tarifunterlagen mehrerer großer Gewerbeversicherer (Dokumentenstände 04/2025–12/2025, Auswertung 07/2026).

Stand: 07/2026. Die Prüfung ersetzt keine Deckungszusage. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Risikodaten, Vorschäden und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.