Stahl- und Hallenbau versichern

Im Stahl- und Hallenbau trägt Ihre Arbeit Dächer, Bühnen und ganze Gebäude. Versagt eine tragende Verbindung, stehen Personenschäden in einer Größenordnung im Raum, die die Deckungssumme zur zentralen Vertragsfrage macht. Dazu kommen die CE-Pflicht nach DIN EN 1090 mit ihren Ausführungsklassen und die Haftung für eingesetzte Nachunternehmer.

Woran wir Ihren Betrieb erkennen

Entscheidend sind die Tätigkeiten, nicht der Firmenname. Ob Ihr Betrieb als Stahlbau, Metallbau oder Schlosserei firmiert: Für die Einstufung zählt, was Sie fertigen und montieren. Typische Tätigkeiten:

  • Stahlhallen, Anbauten und Überdachungen
  • Tragwerke und Unterkonstruktionen
  • Bühnen, Podeste und Lagerbühnen
  • Fluchttreppen und Fluchttreppentürme
  • Schweißkonstruktionen nach Ausführungsklassen (EXC)
  • Montage mit Kran, Hubarbeitsbühne und Nachunternehmern
Von der tragenden Funktion zur Betriebsbeschreibung Von der tragenden Funktion zur Betriebsbeschreibung SCHRITT 1 Tragende Funktion? DIN EN 1090 erfasst tragende Bauteile mit statischer Funktion – nicht jedes Teil. SCHRITT 2 Ausführungsklasse festlegen bauwerksbezogen aus Schadensfolgen, Beanspruchung und Fertigung – nicht je Betrieb. SCHRITT 3 Betriebsbeschreibung höchste tatsächlich ausgeführte Klasse EXC 1 geringe Schadensfolgen EXC 2 üblicher Hallen- und Hochbau EXC 3 höhere Folgen, dynamisch beansprucht EXC 4 außergewöhnliche Schadensfolgen Schritt 2 im Detail: die vier Ausführungsklassen – Anforderungen an Ausführung, Nachweise und Kontrolle steigen von links nach rechts Führt ein Betrieb höher ein als beschrieben, weicht das versicherte Risiko vom tatsächlichen ab – das ist die Stelle, an der es im Schaden eng wird.
Ausführungsklassen nach DIN EN 1090-2.

Ihre drei größten Risiken

1. Statik- und Produkthaftung nach DIN EN 1090

Tragende Stahlbauteile brauchen seit 07/2014 die CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1090, mit werkseigener Produktionskontrolle (WPK) und Einstufung in die Ausführungsklassen EXC 1 bis 4. Wer außerhalb seiner zertifizierten Klasse fertigt oder schweißt, steht im Schadenfall doppelt unter Druck: gegenüber dem Geschädigten und gegenüber dem eigenen Versicherer, der die Betriebsbeschreibung mit der tatsächlichen Tätigkeit vergleicht. Die Deckungssumme muss zur Größenordnung eines Tragwerksversagens passen, Generalunternehmer und öffentliche Auftraggeber verlangen den Nachweis vor der Vergabe.

2. Tätigkeitsschäden und Nachunternehmer auf der Montagebaustelle

Kranhub über fremden Gewerken, Anschlussarbeiten an bestehende Gebäude, tonnenschwere Bauteile in engen Baufeldern: Beschädigt die Montage fremde Sachen, die Bestandsfassade, verlegte Leitungen, das Gewerk eines anderen Unternehmers, greift die Betriebshaftpflicht nur, wenn Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden eingeschlossen sind. Der Erfüllungsanspruch für die eigene Leistung bleibt in jedem Fall ausgeschlossen (§§ 634, 823 BGB). Arbeiten Nachunternehmer für Sie, haften Sie dem Auftraggeber für deren Fehler mit, ob Ihre Police diese Konstellation abbildet, gehört in die Prüfung.

3. Brand durch heiße Arbeiten bei der Montage

Montageschweißen und Trennschleifen finden in fremden, teils bereits genutzten Gebäuden statt. Funkenflug reicht weit über den Arbeitsplatz hinaus, Schwelbrände zeigen sich erst Stunden später. Ohne schriftlichen Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten (DGUV-Vordruck FBFHB-008, VdS 2047) kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern, bei Hallenprojekten mit hohen Sachwerten ein existenzielles Szenario.

Einschätzung von Jan Pohl

Jan Pohl, Versicherungsmakler für Metallbau-, Schlosserei- und Stahlbaubetriebe in Aachen

„Im Stahl- und Hallenbau entscheidet zuerst, ob die Deckungssumme zur Größenordnung passt, die ein Tragwerksversagen auslösen kann – und ob die Betriebsbeschreibung die tatsächlich ausgeführten tragenden Konstruktionen und die höchste ausgeführte EXC-Klasse vollständig abbildet. Bei Nachunternehmern prüfe ich, ob die eigene Haftung des Betriebs aus deren Vergabe eingeschlossen ist und ob ausreichende Haftpflichtnachweise der Nachunternehmer vorliegen. Bei Kranhub, Abladen und Zwischenlagerung trenne ich zwischen Drittschäden und Schäden am eigenen Montageobjekt: Drittschäden gehören in die Haftpflichtdeckung, Schäden an Lieferungen und Montageleistungen in eine Montageversicherung – Transport- und Lagerphasen müssen dort ausdrücklich erfasst sein. Übernimmt der Betrieb zusätzlich Planung, Werkstattplanung, Berechnungen oder Statik, gehören auch die daraus möglichen Vermögensschäden in Tätigkeitsbeschreibung und Deckung.“

Jan Pohl · Versicherungsmakler, Aachen
Worauf ich zuerst schaue: Deckungssumme im Verhältnis zum Tragwerksrisiko · ausgeführte tragende Konstruktionen und höchste EXC-Klasse in der Betriebsbeschreibung · eigene Haftung aus Nachunternehmer-Vergabe und deren Haftpflichtnachweise · Drittschaden (Haftpflicht) und eigenes Montageobjekt (Montageversicherung), inkl. Transport/Lagerung · Planung/Statik und Vermögensschäden

Prüfpunkte für Ihre Police:

  • Reicht Ihre Deckungssumme für die Nachweise, die Generalunternehmer und öffentliche Auftraggeber verlangen, auch bei Projekten, die größer sind als Ihr Bestand bei Vertragsabschluss?
  • Sind Nachunternehmer und deren Tätigkeitsschäden in Ihrer Betriebshaftpflicht berücksichtigt?
  • Deckt Ihre Betriebsbeschreibung die EXC-Klasse ab, in der Sie tatsächlich fertigen, und ist die Montage großer Bauteile (Kranhub, Zwischenlagerung) über eine Montageversicherung geregelt?

Zum Weiterlesen

DIN EN 1090: CE-Pflicht und Haftung im Stahlbau · Tätigkeitsschäden im Metallbau · Schweißerlaubnis bei heißen Arbeiten

Die Prüfung Ihrer bestehenden Verträge zeigt, ob Deckungssumme, Nachunternehmer-Klauseln, Tätigkeitsschäden und die Feuer-Obliegenheit zu Ihren Projekten passen.

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Quellen: DIN EN 1090 (Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken, CE-Pflicht seit 07/2014); §§ 634, 823 BGB; DGUV-Vordruck FBFHB-008 (Stand 12/2025); VdS 2047. Stand: 07/2026.
Diese Seite ist eine fachliche Einordnung und keine Deckungszusage. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Tarif, Risikodaten, Vorschäden und den konkreten Versicherungsbedingungen ab.