Private Krankenversicherung für Selbstständige

Das Wichtigste in Kürze: Mit der Selbstständigkeit endet die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer: Der selbstständige Metallbaumeister wählt zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung (§ 9 SGB V) und privater Krankenversicherung, unabhängig vom Einkommen. Der GKV-Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, der PKV-Beitrag nach Leistungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheit, und fällt pro versicherter Person an. Weil die Rückkehr in die GKV an enge Voraussetzungen geknüpft ist, ist das eine langfristige Entscheidung, die durchgerechnet gehört.

Die Situation: Zum ersten Mal echte Wahlfreiheit

Ein Geselle übernimmt den Metallbaubetrieb seines bisherigen Chefs. Als Angestellter war er pflichtversichert; die Jahresarbeitsentgeltgrenze war für ihn nie ein Thema. Als hauptberuflich Selbstständiger steht er zum ersten Mal vor einer echten Systementscheidung: freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Beides ist zulässig, die Frage ist, was zu Einkommen, Familie und Lebensplanung passt. Das Beispiel ist konstruiert und bezieht sich nicht auf einen konkreten Fall.

Wie sich die beiden Systeme unterscheiden

Der Unterschied liegt in der Beitragslogik. Der GKV-Beitrag bemisst sich am Einkommen: In guten Jahren steigt er bis zu einer gesetzlichen Obergrenze, in schwachen Jahren sinkt er bis zu einem Mindestbeitrag, der Leistungskatalog bleibt derselbe. Der PKV-Beitrag bemisst sich am gewählten Leistungsumfang, am Eintrittsalter und am Gesundheitszustand bei Antragstellung; das Einkommen spielt keine Rolle. Vor dem Abschluss steht eine Gesundheitsprüfung mit Anzeigepflicht nach § 19 VVG.

Die zweite Weiche ist die Familie. In der GKV können Ehepartner ohne eigenes oder mit geringem Einkommen und Kinder unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert werden. In der PKV gibt es das nicht: Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag, der Partner, jedes Kind. Bei einem Alleinverdiener mit drei Kindern rechnet sich dieselbe PKV völlig anders als bei einem kinderlosen Paar mit zwei Einkommen.

Dritte Weiche: der Verdienstausfall. Die Entscheidung für ein System ist zugleich eine Entscheidung über den Weg zum Krankengeld beziehungsweise Krankentagegeld, in der GKV muss der Anspruch aktiv gewählt werden, in der PKV ist ein eigener Tagegeld-Tarif Pflichtprogramm. Wer die Systemfrage entscheidet, ohne diesen Baustein mitzurechnen, entscheidet auf halber Datenlage.

Was die PKV-Entscheidung nicht kann: sich später einfach umkehren lassen

Die Rückkehr in die GKV ist an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Sie setzt im Kern voraus, dass erneut Versicherungspflicht eintritt, etwa durch Aufgabe der Selbstständigkeit und Wechsel in eine Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Jenseits der Altersgrenze des § 6 Abs. 3a SGB V ist die Rückkehr auch dann weitgehend ausgeschlossen. Wer in die PKV wechselt, sollte das als Entscheidung für Jahrzehnte behandeln, inklusive der Frage, ob der Beitrag auch im Rentenalter und in schwachen Geschäftsjahren tragbar bleibt. Beitragsentlastungsbausteine und Tarifwechselrechte innerhalb der PKV existieren; sie gehören in die Prüfung, ersetzen aber keine saubere Eingangsrechnung.

Prüfpunkte: bevor Sie sich festlegen:

Wie stabil ist Ihr Einkommen über die nächsten Jahre, und was bedeutet ein schwaches Jahr für den Beitrag in beiden Systemen? Wie viele Personen müssten in der PKV einzeln versichert werden, die heute beitragsfrei familienversichert sind? Ist das Krankentagegeld in beiden Varianten durchgerechnet? Und bleibt der PKV-Beitrag tragbar, wenn Sie ihn bis ins Rentenalter fortschreiben?

Einschätzung von Jan Pohl

Jan Pohl, Versicherungsmakler für Metallbau-, Schlosserei- und Stahlbaubetriebe in Aachen

Ich gebe hier bewusst keine Pauschalempfehlung, GKV oder PKV ist beim selbstständigen Meister eine Rechenfrage aus Einkommen, Familie, Alter, Gesundheit und Risikoneigung. Was ich nicht durchgehen lasse: den Wechsel allein über den Einstiegsbeitrag zu entscheiden. Gerechnet wird über die gesamte Strecke, mit Familie, Tagegeld und Rentenphase.

Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben?

Ja. Wer bisher pflichtversichert war, kann sich nach § 9 SGB V freiwillig in der GKV weiterversichern. Der Beitrag bemisst sich dann am Einkommen aus dem Betrieb; der Krankengeldanspruch muss als Selbstständiger aktiv gewählt werden.

Gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auch für Selbstständige?

Nein. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelt, ab welchem Einkommen Angestellte in die PKV wechseln können. Hauptberuflich Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig und können unabhängig von ihrem Einkommen zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen.

Was passiert mit meiner Familie beim Wechsel in die PKV?

Die beitragsfreie Familienversicherung der GKV (§ 10 SGB V) entfällt für privat Versicherte: Jede Person erhält einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag und eigener Gesundheitsprüfung. Die Familienkonstellation gehört deshalb an den Anfang der Rechnung, nicht ans Ende.

Komme ich aus der PKV zurück in die GKV?

Nur unter engen Voraussetzungen: im Kern muss erneut Versicherungspflicht eintreten, etwa durch eine Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Jenseits der Altersgrenze des § 6 Abs. 3a SGB V ist die Rückkehr weitgehend ausgeschlossen. Die PKV-Entscheidung ist deshalb langfristig zu denken.

Ob GKV oder PKV zu Ihrem Betrieb und Ihrer Familie passt, entscheidet die Rechnung über die gesamte Strecke, die stelle ich mit Ihnen auf.

Beratungstermin buchenmail@metallbauschutz.de

Weiterführende Seiten: Krankentagegeld für Selbstständige · Berufsunfähigkeitsversicherung für Metallbauer · Inhaber und Familie absichern: der Überblick

Quellen und Stand
§ 9 SGB V (freiwillige Versicherung) · § 10 SGB V (Familienversicherung) · § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit, Jahresarbeitsentgeltgrenze; Abs. 3a: Altersgrenze für die Rückkehr) · § 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflicht) · Beitrags- und Tarifregelungen nach Satzung der Krankenkasse bzw. den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Stand dieser Seite: 07/2026. Beitragshöhen und Grenzwerte ändern sich jährlich und hängen von Einkommen, Alter, Gesundheit und Tarif ab; konkrete Werte gehören in die individuelle Berechnung. Das Beispiel ist realitätsnah konstruiert und bezieht sich nicht auf konkrete Fälle.
Diese Seite ersetzt keine Beratung und keine Deckungszusage. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten per E-Mail, die Risikovoranfrage läuft über einen geschützten Weg.
MetallbauSchutz ist eine Marke der Pohl Versicherungsmakler e.K., Jan Pohl, Aachen.