Ein Schweißfunke, eine falsch befestigte Treppe oder eine ausgefallene CNC-Maschine kann für einen Metallbaubetrieb teurer werden als der ursprüngliche Auftrag.
Metallbaubetriebe tragen Werkstatt-, Baustellen-, Transport- und Montagehaftung gleichzeitig. Die teuersten Lücken entstehen nicht in einer einzelnen Police, sondern an den Übergängen: Werkstatt zu Baustelle, Maschine zu Betriebsunterbrechung, Montage zu Produkthaftung, Betrieb zu privater Arbeitskraft. Diese Seite ordnet die Risiken, zeigt die typischen Deckungslücken und führt zu einer Prüfung Ihrer bestehenden Verträge.
Für welche Betriebe diese Seite gilt
Metallbauer, Schlosser, Stahlbauer, Schweißbetriebe, Kunstschmieden und Tor-Fachbetriebe tragen dieselben Grundrisiken, gewichten sie aber unterschiedlich. Der Schwerpunkt Ihres Betriebs entscheidet, welche Sparte zuerst drankommt.
- Konstruktionsmetallbau und Schlosserei – Montage auf fremden Baustellen, Tätigkeitsschäden, Geländer und Treppen
- Stahl- und Hallenbau – tragende Bauteile, DIN EN 1090, große Montageprojekte
- Metallgestaltung und Kunstschmiede – Einzelstücke, Kundenmaterial, Arbeiten beim Kunden
- Tor-, Tür- und Zugangstechnik – Herstellung, Montage und Wartung in einer Hand
- Schweiß- und Reparaturbetrieb – heiße Arbeiten beim Kunden, fremde Anlagen
- Absicherung nach Betriebsgröße – vom Einzelunternehmer bis über 50 Mitarbeitende
Sechs Kernrisiken im Metallbau
Die folgenden sechs Risiken bestimmen, ob ein Metallbaubetrieb einen Schaden übersteht oder nicht. Die genannten Fälle sind realitätsnah konstruiert, keine echten Schadenakten.
1. Brand durch heiße Arbeiten
Schweißen, Trennschleifen und Brennschneiden auf fremden Baustellen sind eines der teuersten Einzelrisiken der Branche. Funkenflug reicht weit, Schwelbrände zeigen sich oft erst Stunden später. Ohne schriftlichen Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten (DGUV-Vordruck FBFHB-008, Stand 12/2025; VdS 2047) kann der Sachversicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Das ist die kritischste Obliegenheit im Metallbau.
Beispielfall: Funkenflug bei Montagearbeiten, unzureichende Brandwache. Inventar zerstört, Produktion steht, Termine platzen. Ohne Betriebsunterbrechung mit ausreichender Haftzeit trägt der Betrieb den Ertragsausfall selbst.2. Produkt- und Statikhaftung
Geländer, Treppen, Balkone und Fassaden schützen Personen. Versagt das Bauteil, geht es um Personenschäden. Tragende Stahl- und Alubauteile unterliegen seit Juli 2014 der CE-Kennzeichnungspflicht nach DIN EN 1090 (Ausführungsklassen EXC 1–4, werkseigene Produktionskontrolle). DIN 18065 gibt für Geländer mindestens 90 cm Höhe vor, ab 12 m Absturzhöhe 110 cm, Kleinkinderschutz maximal 12 cm lichter Abstand, je nach Landesbauordnung und Anwendungsfall.
Beispielfall: Eine Maßtreppe löst sich Wochen nach der Montage. Gebäude- und Sachschaden, bei Personenschaden zusätzlich staatsanwaltliche Ermittlung.3. Kraftbetätigte Tore
Kraftbetätigte Tore gelten als Maschinen. Es gelten die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab 20.01.2027 abgelöst durch die EU-Maschinenverordnung 2023/1230, die Produktnorm DIN EN 13241 und für die Nutzungssicherheit DIN EN 12453 mit begrenzten Schließkräften an den Schließkanten. CE-Pflicht, kein Bestandsschutz, jährliche Prüfpflicht, im Anwendungsbereich der jeweiligen Norm. Wer Tore herstellt, montiert und wartet, trägt Produkt- und Wartungshaftung zugleich.
Prüfpunkt: Deckt Ihre Police beide Rollen ab – Hersteller und Wartungsdienstleister? Diese Trennung wird in der Praxis häufig übersehen.4. Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
Bei der Montage wird an fremder Bausubstanz gearbeitet: angebohrte Leitungen, beschädigte Fassaden, zerkratzte Böden. Standardbedingungen der Betriebshaftpflicht schließen Schäden an der eigenen Leistung und die reine Mangelbeseitigung aus – der sogenannte Erfüllungsanspruch ist nicht versichert. Tätigkeitsschäden müssen ausdrücklich eingeschlossen werden.
Beispielfall: Bei der Fassadenmontage wird eine Leitung beschädigt. Wasserschaden im Gebäude, dazu Mietausfall beim Auftraggeber.5. Maschinenausfall und Betriebsunterbrechung
CNC-Fräsen, Laserschneidanlagen, Plasmaschneider und Abkantpressen sind teuer und oft ohne Ersatz. Eine Inhaltsversicherung zahlt bei einem inneren Betriebs- oder Bedienschaden regelmäßig nicht – dafür braucht es eine Maschinenversicherung. Ob auch der Ertragsausfall gedeckt ist, hängt an einer zusätzlichen Maschinen-Betriebsunterbrechung. Der Ausfall ist häufig teurer als der Maschinenschaden selbst.
Beispielfall: Bedienfehler führt zur Kollision an der CNC. Reparatur, Produktionsstopp, Lieferverzug. Die Inhaltsversicherung greift hier nicht.6. Ausfall des Inhabers
Im Metallbau hängt der Betrieb an wenigen Personen. Unternehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht automatisch mitversichert – die freiwillige Versicherung bei der BGHM muss aktiv abgeschlossen werden. Freizeitunfälle sind nie gedeckt. Selbstständige Metallbauer unterliegen zudem der Rentenversicherungspflicht nach § 2 SGB VI.
Beispielfall: Der Inhaber stürzt von der Leiter und fällt sechs Monate aus. Umsatz bricht weg, die Montageleitung fehlt, privat entsteht eine Einkommenslücke.Zwei Säulen: Betrieb und Inhaber
Der Betrieb
Haftung, Sachwerte, Maschinen, Transport und Ertrag.
Inhaber und Mitarbeiter
Arbeitskraft, Einkommen, Vorsorge, Familie.
Was zuerst? Reihenfolge nach Betriebsgröße
Die Absicherungslogik eines Ein-Mann-Montagebetriebs unterscheidet sich grundlegend von der eines 40-Personen-Stahlbauers. Rund 87 Prozent der Betriebe beschäftigen weniger als zehn Mitarbeitende (Quelle: DGUV). Die Matrix macht aus einer Liste von Policen eine Reihenfolge.
| Betriebsgröße | Zuerst unverzichtbar | Danach sinnvoll | Situationsabhängig |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmer Arbeitskraft, Baustellenhaftung, Fahrzeug, Werkzeug | Muss Betriebshaftpflicht, Kfz, Werkzeug/Inhalt, Krankenversicherung, freiwillige Unternehmer-Unfall, BU oder Krankentagegeld | Fast immer Rechtsschutz, kleine Cyberdeckung | Situativ Umweltdeckung nur bei einschlägigen Stoffen |
| 2–10 Mitarbeitende Mitarbeiterschäden, Werkstattbrand, Maschinenausfall, Diebstahl | Muss Betriebshaftpflicht, Inhalt, Kfz, Unternehmer- und Mitarbeiterunfall, Maschinen je nach Park, BU | Fast immer Cyber, Transport, Montage/Bauleistung, bAV | Situativ D&O bei GmbH, Vermögensschaden nur bei Planungsleistung |
| 11–50 Mitarbeitende Höhere Haftungssummen, Projektausfälle, Organisationsrisiken | Muss Betriebs- und Produkthaftpflicht, Inhalt, Maschinen, BU, Fuhrpark, Montage und Transport | Fast immer Cyber, Umwelt, Rechtsschutz, bAV, Gruppenunfall | Situativ D&O fast immer prüfen, Rückrufkosten bei Serienbauteilen |
| Über 50 Mitarbeitende Komplexe Projekte, Multi-Standort, Managementhaftung | Muss Mehrschichtige Haftpflicht, strukturierte Sach- und BU-Konzepte, Flotte, D&O, Cyber, Umwelt | Fast immer Internationale Deckungen, Projektpolicen, höhere Sublimits | Situativ Layer-Lösungen, Spezialprogramme |
Die Übersicht zeigt die Reihenfolge. Was auf jeder Stufe konkret zu prüfen ist, die Außenversicherung im Zweimannbetrieb, die Engpassmaschine ab fünf Beschäftigten, das Organisationsverschulden ab elf, steht ausführlich unter Absicherung nach Betriebsgröße.
Fünf Deckungslücken, die wir regelmäßig finden
1. Tätigkeitsschäden sind nicht eingeschlossen
Schäden an fremder Bausubstanz während der Montage. Ohne ausdrücklichen Einschluss greift die Betriebshaftpflicht hier nicht. Der Erfüllungsanspruch – die mangelfreie Herstellung des eigenen Werks – bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.
2. Aus- und Einbaukosten: Deckung kann begrenzt sein
Nach § 439 Abs. 3 BGB sind Aus- und Einbaukosten verschuldensunabhängig zu ersetzen. Bei fest verbauten Geländern, Treppen und Fassaden übersteigt das Freilegen und der Wiedereinbau den Auftragswert oft um ein Vielfaches. Welche Deckungssumme passt, hängt von Betriebsgröße und Auftragsstruktur ab und gehört individuell ermittelt. Für Aus- und Einbaukosten kann die Police zudem ein gesondertes Sublimit vorsehen, das deutlich darunter liegt. Das ist einer der wichtigsten Prüfpunkte im Metallbau.
3. Ladung ist nicht Kasko
Werkzeuge und Bauteile im Transporter sind nicht automatisch versichert. Es kommt auf die Definition des Einbruchdiebstahls, den vereinbarten Versicherungsort und eine Außenversicherungs- oder Werkzeugklausel an. Beim Transport durch eine Spedition greift die Frachtführerhaftung nach §§ 425, 431 HGB nur begrenzt – 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm liegen bei schweren Sonderbauteilen weit unter dem realen Schaden.
4. Cyber ist nicht Teil der Betriebshaftpflicht
Fällt die CAD-Umgebung, die Auftragsverwaltung oder die Maschinensteuerung aus, hilft die Haftpflicht nicht. Wo eine Cyberdeckung besteht, ist das Sublimit für die Betriebsunterbrechung der kritische Punkt.
5. Die Feuer-Obliegenheit wird nicht gelebt
Der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten ist keine Formalie, sondern Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Fehlt er oder fehlt die Gefährdungsbeurteilung, kann der Sachversicherer nach einem Brand kürzen oder verweigern.
Das sind die fünf häufigsten. Die vollständige Liste aus der Prüfpraxis steht unter Die 12 Deckungslücken im Metallbau.
Wo steht Ihr Betrieb?
Der Risiko-Check ordnet Ihre Sparten nach Muss, fast immer sinnvoll und situativ – auf Basis von Betriebsgröße, Montageanteil, Maschinenpark und Schweißarbeiten. Wenn bereits Verträge bestehen, prüfen wir diese gegen die Lücken oben.
Versicherungsbedarf ermittelnBestehende Policen prüfen lassen
Wenn Sie zuerst wissen wollen, woran der Beitrag hängt: Was kostet die Absicherung? erklärt Bezugsgrößen, Sublimits und die Streuung zwischen Anbietern.
Einschätzung von Jan Pohl

„Metallbaubetriebe haben selten nur ein Versicherungsproblem. Die größten finanziellen Schäden entstehen häufig an den Übergängen zwischen mehreren Versicherungsbereichen: von der Werkstatt über Transport und Montage bis zur Abnahme oder vom Maschinenausfall bis zum Ertragsausfall. Deshalb prüfe ich einen Betrieb nicht Police für Police, sondern entlang seiner tatsächlichen Abläufe – Fertigung, Transport, Montage, Abnahme und Gewährleistung. Erst wenn diese Prozesskette auch versicherungstechnisch zusammenpasst, entsteht ein belastbarer Versicherungsschutz.“
Häufige Fragen
Braucht ein Metallbauer zwingend eine Betriebshaftpflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht, praktisch ist sie jedoch unverzichtbar. Öffentliche Auftraggeber, Industriekunden und Generalunternehmer verlangen den Nachweis regelmäßig, und ein einzelner Personenschaden kann existenzbedrohend werden.
Reicht die gesetzliche Unfallversicherung?
Für Beschäftigte deckt sie Arbeits- und Wegeunfälle ab. Unternehmer sind im Bereich der BGHM nicht automatisch geschützt – die freiwillige Versicherung muss aktiv abgeschlossen werden. Freizeitunfälle sind in keinem Fall gedeckt.
Sind Werkzeuge im Transporter automatisch versichert?
Nein. Es hängt von der Einbruchdiebstahl-Definition, dem vereinbarten Versicherungsort und einer Außenversicherungs- oder Werkzeugklausel ab. Genau hier entstehen im Metallbau regelmäßig Lücken.
Deckt die Betriebshaftpflicht Mängel an der eigenen Arbeit?
Nicht automatisch. Standardbedingungen schließen Schäden an der eigenen Leistung und die reine Mangelbeseitigung aus. Für Tätigkeitsschäden und für Aus- und Einbaukosten sind ausdrückliche Erweiterungen erforderlich.
Warum ist die Betriebsunterbrechung so wichtig?
Der Ertragsausfall ist häufig teurer als der Sachschaden selbst. Löhne, Miete, Leasingraten und Gemeinkosten laufen weiter, während die Produktion steht. Entscheidend ist eine ausreichende Haftzeit – unter zwölf Monaten wird es im Metallbau regelmäßig eng.
Wann sollten Policen überprüft werden?
Mindestens jährlich, zusätzlich bei Wachstum, einer neuen Maschine oder Halle, steigendem Montageanteil, neuen Stoffen, geänderter Rechtsform oder Auslandsprojekten. Versicherungssummen, die länger als ein Jahr nicht geprüft wurden, führen häufig zur Unterversicherung.
Quellen und Einordnung
DIN EN 1090 (CE-Kennzeichnung tragender Stahl- und Alubauteile, Ausführungsklassen EXC 1–4) · DIN 18065 (Geländer- und Treppenmaße) · DIN EN 13241 und DIN EN 12453 (kraftbetätigte Tore) · Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab 20.01.2027 EU-Maschinenverordnung 2023/1230 · DGUV-Vordruck FBFHB-008 (Erlaubnisschein feuergefährliche Arbeiten, Stand 12/2025) · VdS 2047 · §§ 439 Abs. 3, 445a, 634, 823 BGB · § 1 ProdHaftG · §§ 425, 431 HGB · § 2 SGB VI · § 2 SGB VII · DGUV (Betriebsgrößenverteilung).
Die Schadenbeispiele auf dieser Seite sind realitätsnah konstruiert und beziehen sich nicht auf konkrete Schadenakten. Die Darstellung ersetzt keine Deckungszusage. Ob Versicherungsschutz besteht oder angeboten werden kann, hängt von Risikodaten, Vorschäden und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Stand: 07/2026.
