Das Wichtigste in Kürze: Die Versorgungslücke eines Metallbauers hat drei Gesichter: das Einkommen, das bei Berufsunfähigkeit wegfällt, während Kredit und Fixkosten weiterlaufen. Das Geld, das der Familie im Todesfall fehlt. Und die Rente, die der Betrieb allein nicht trägt. Diese Seite ordnet ein, welche der drei Lücken bei Ihnen zuerst zählt. Ausrechnen können Sie sie mit den Rechnern auf versicherungsmakler.ac.
Wer im Metallbau selbstständig ist, hat keine Lohnfortzahlung, keinen Arbeitgeberanteil und keine Personalabteilung, die an die Altersvorsorge erinnert. Was fehlt, fällt erst auf, wenn es gebraucht wird. Deshalb lohnt es, die Lücke einmal in Euro zu sehen statt sie zu ahnen.
Welche Versorgungslücke trifft einen Metallbaubetrieb zuerst?
In aller Regel die Arbeitskraft. Metallbau ist körperlich, und die Versicherer stufen den Beruf entsprechend hoch ein. Fällt der Inhaber für Monate aus, läuft der Betrieb ohne den Menschen weiter, der Aufmaß macht, kalkuliert und die schwierigen Baustellen fährt. Die Fixkosten laufen mit.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt diese Lücke nicht ab. Sie greift bei Arbeitsunfall und Wegeunfall (§ 8 SGB VII) – der Bandscheibenvorfall im Urlaub fällt durch. Dazu kommt: Als Unternehmer sind Sie über die Berufsgenossenschaft meist nicht einmal kraft Gesetzes versichert (§ 2 SGB VII); für Metallbau, Schlosserei und Stahlbau ist im Regelfall die BGHM zuständig, dort ist eine freiwillige Versicherung nach § 6 SGB VII möglich. Wie hoch die Lücke ausfällt, hängt an Ihrem Gewinn, an den laufenden Verpflichtungen und an dem, was aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Fall der Erwerbsminderung überhaupt käme. Die Einzelheiten stehen auf Berufsunfähigkeitsversicherung für Metallbauer; für den kürzeren Ausfall greift das Krankentagegeld.
Was fehlt der Familie, wenn der Inhaber ausfällt?
Im Todesfall stehen zwei Dinge gleichzeitig im Raum: die laufenden Kosten der Familie und die Verbindlichkeiten des Betriebs. Die Halle ist finanziert, die Maschine geleast, die Baufinanzierung läuft. Der Betrieb ist zwar ein Wert, aber kein Geld – er lässt sich nicht in vier Wochen verkaufen, schon gar nicht ohne den Inhaber, an dem die Kundenbeziehungen hängen.
Die Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt nur einen Bruchteil und ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Summe, die tatsächlich fehlt, ergibt sich aus Kreditrestschuld, Lebenshaltung und dem Zeitraum, den die Familie überbrücken muss. Wie sich das mit einer Risikolebensversicherung und einer Keyman-Deckung auffangen lässt, steht auf Risikoleben und Keyman-Absicherung im Metallbau.
Warum der Betrieb allein keine Altersvorsorge ist
„Der Betrieb ist meine Rente“ ist ein Satz, der in Beratungsgesprächen oft fällt. Er setzt voraus, dass sich zum Zeitpunkt des Ausstiegs ein Käufer findet, der den Preis zahlt, den Sie eingeplant haben. Beides ist offen – und beides entscheidet sich in einem Moment, den Sie nicht frei wählen, wenn Gesundheit oder Auftragslage den Zeitpunkt vorgeben. Das ganze Alterseinkommen an einen einzigen Vermögenswert zu hängen, der zudem in derselben Branche steckt wie Ihr laufendes Einkommen, ist ein Klumpenrisiko.
Ein Punkt überrascht dabei viele: Wer als Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen und selbstständig tätig ist, bleibt nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI rentenversicherungspflichtig. Selbstständigkeit heißt hier nicht Beitragsfreiheit. Wer den Betrieb als GmbH führt, fällt als deren Geschäftsführer grundsätzlich nicht darunter – der Status gehört im Einzelfall geklärt, auch wegen möglicher Befreiungsoptionen. Wie Pflichtbeiträge und eigene Vorsorge zusammenpassen, steht auf Altersvorsorge für Metallbauer.
Wo rechnen Sie Ihre Versorgungslücke aus?
Die Rechner liegen auf versicherungsmakler.ac, der Hauptseite von Pohl Versicherungsmakler. Sie rechnen unabhängig vom Beruf – die Systematik ist für einen Schlossermeister dieselbe wie für einen Ingenieur. Alle drei laufen ohne Anmeldung und ohne Kontaktdaten.
Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit
Stellt Ihr heutiges Nettoeinkommen dem gegenüber, was im Fall der Berufsunfähigkeit tatsächlich bliebe. Ergebnis ist die monatliche Lücke in Euro – die Größe, an der sich die Höhe einer BU-Rente bemisst.
Zum BU-Rechner →Rentenlücke im Alter
Vergleicht die zu erwartende gesetzliche Rente mit dem Bedarf im Ruhestand. Sinnvoll, bevor man den erhofften Verkaufserlös des Betriebs als feste Größe einplant.
Zum Rentenlücken-Rechner →Absicherungsbedarf im Todesfall
Ermittelt die Summe, die eine Risikolebensversicherung abdecken müsste, damit Familie und Verbindlichkeiten getragen sind.
Zum Lückenrechner →Bevor Sie rechnen, legen Sie sich zurecht:
- Ihre aktuelle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung – dort steht die zu erwartende Rente und die bisher erreichte Erwerbsminderungsrente.
- Ihren durchschnittlichen Gewinn der letzten drei Jahre, nicht den des besten Jahres.
- Die Restschulden aus Baufinanzierung, Hallenfinanzierung und Maschinenleasing.
- Bestehende Verträge zu BU, Risikoleben und Altersvorsorge mit den heute versicherten Summen.
- Bei bestehender Rentenversicherungspflicht: den Bescheid zur Handwerkerpflichtversicherung.
Die Rechner liefern eine Zahl. Was sie für Ihren Betrieb bedeutet – ob die Lücke über eine höhere BU-Rente, über Vorsorge oder über eine Kombination geschlossen wird –, hängt an Rechtsform, Gewinn und Familiensituation. Diese Einordnung machen wir im Gespräch.
Termin vereinbarenErst den Risiko-Check machen →
Häufige Fragen
Warum liegen die Rechner auf einer anderen Seite?
MetallbauSchutz ist die Spezialmarke von Pohl Versicherungsmakler e.K. für Metallbau, Schlosserei und Stahlbau. Die Vorsorgerechner liegen auf der Hauptseite versicherungsmakler.ac, weil sie berufsunabhängig rechnen und dort laufend gepflegt werden. Dieselbe Person, dasselbe Büro.
Bin ich als Betriebsinhaber über die Berufsgenossenschaft abgesichert?
Meist nicht automatisch. Unternehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig nicht kraft Gesetzes versichert (§ 2 SGB VII). Für Metallbau, Schlosserei und Stahlbau ist im Regelfall die BGHM zuständig, dort ist eine freiwillige Versicherung nach § 6 SGB VII möglich. Und selbst dann deckt sie nur Arbeits- und Wegeunfälle, nicht Krankheit und nicht die Freizeit.
Reicht es, den Betrieb als Altersvorsorge einzuplanen?
Das setzt voraus, dass sich zum gewünschten Zeitpunkt ein Käufer zum erhofften Preis findet. Beides ist offen, und der Zeitpunkt lässt sich nicht immer frei wählen. Wer sein gesamtes Alterseinkommen an einen einzigen Vermögenswert derselben Branche bindet, trägt ein Klumpenrisiko. Als Baustein neben anderen ist der Betrieb sinnvoll, als alleinige Quelle riskant.
Muss ich als selbstständiger Metallbauer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Wer als Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen und selbstständig tätig ist, ist nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI rentenversicherungspflichtig. Wer den Betrieb als GmbH führt, fällt als deren Geschäftsführer grundsätzlich nicht darunter. Der Status sollte im Einzelfall geklärt werden, auch wegen möglicher Befreiungsoptionen.
Quellen und Rechtsgrundlagen: § 2 SGB VII (Versicherung kraft Gesetzes), § 6 SGB VII (freiwillige Versicherung von Unternehmern), § 8 SGB VII (Arbeitsunfall und Wegeunfall), § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI (Rentenversicherungspflicht für Handwerker in der Handwerksrolle), §§ 43, 46 SGB VI (Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Witwerrente). Zuständige Berufsgenossenschaft für Metallbau, Schlosserei und Stahlbau ist im Regelfall die BGHM; Betriebe mit überwiegendem Bau-Montageanteil können abweichend der BG BAU zugeordnet sein. Die verlinkten Rechner werden auf versicherungsmakler.ac betrieben und beziehen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Werte auf das jeweils aktuelle Jahr.
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