Maklervollmacht

Die Maklervollmacht ist der Schlüssel zum Wechsel. Mit ihr übernehmen wir Ihre bestehenden Verträge, ohne dass Sie kündigen oder neu abschließen müssen. Sie bleibt jederzeit widerrufbar, und für die laufende Betreuung entstehen Ihnen keine gesonderten Kosten, die Vergütung läuft über die im Beitrag enthaltene Courtage.

Was die Vollmacht bewirkt

Mit der Maklervollmacht bevollmächtigen Sie uns, Sie in Versicherungsangelegenheiten gegenüber Ihren Versicherern zu vertreten. Wir werden als Ihr Betreuer eingetragen, erhalten Einblick in Ihre Verträge und können Auskünfte einholen, Anpassungen anstoßen und im Schadenfall an Ihrer Seite stehen. Ihre Verträge laufen unverändert weiter, es ändert sich zunächst nur, wer sie für Sie betreut.

Betreuerwechsel in drei Schritten Betreuerwechsel – in drei Schritten 1 · Maklervollmacht Sie unterschreiben 2 · Mandat anzeigen wir melden uns beim Versicherer 3 · Umschlüsselung Versicherer überträgt die Betreuung Kein Vertrag wird neu abgeschlossen, kein Schutz reißt ab, keine Kosten für Sie – nur der Betreuer wechselt (§ 627 BGB).

So läuft der Wechsel

1. Vollmacht erteilen
Sie unterzeichnen die Maklervollmacht. Wir schicken sie Ihnen zu oder bringen sie zum Termin mit, auf Wunsch digital.
2. Verträge sichten
Wir holen den Bestand bei Ihren Versicherern ein. Als erste Leistung prüfen wir ihn im Policen-Check gegen die für Metallbaubetriebe entscheidenden Punkte.
3. Befund und Vorschlag
Sie erhalten einen schriftlichen Deckungsbefund: Was ist gut aufgestellt, wo fehlt etwas, was hat Vorrang. Wo sinnvoll, folgt ein konkreter Vorschlag.
4. Betreuung übernimmt
Ab hier sind wir Ihr Ansprechpartner, für Anpassungen, neue Risiken und den Schadenfall. Ohne dass Sie den Anbieter wechseln müssen, solange Ihr Vertrag passt.

Was die Vollmacht nicht bedeutet

Die Vollmacht ist keine Kündigung und kein neuer Vertrag. Sie verpflichtet Sie zu nichts und kostet Sie nichts extra. Sie können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Über jeden Schritt, der Ihre Verträge verändert, entscheiden Sie, wir bereiten vor, Sie unterschreiben.

Häufige Fragen

Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?

Nein. Die Verträge laufen weiter. Wir übernehmen die Betreuung und prüfen, ob sie zu Ihrem Betrieb passen. Ein Wechsel des Anbieters erfolgt nur, wenn er Ihnen einen echten Vorteil bringt, und immer erst nach Ihrer Entscheidung.

Was kostet mich die Betreuung?

Für die laufende Betreuung entstehen keine gesonderten Kosten. Die Vergütung eines Maklers läuft über die Courtage, die bereits im Versicherungsbeitrag enthalten ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur, wenn es ausdrücklich verabredet wird.

Kann ich die Vollmacht zurücknehmen?

Ja, jederzeit und ohne Begründung. Ihre Verträge bleiben davon unberührt.

Für welche Verträge gilt die Vollmacht?

Sie gilt für Ihre gewerblichen und auf Wunsch auch privaten Versicherungsverträge. Sie bestimmen, welche Verträge wir betreuen sollen.

Termin für die Vollmacht buchen Erst prüfen lassen? Zum Policen-Check

Vergütung über die im Beitrag enthaltene Courtage, Honorar nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung. MetallbauSchutz ist eine Marke der Pohl Versicherungsmakler e.K., Jan Pohl, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Aachen · Vermittlerregister D-6LQ8-VHMG3-85. Stand: 07/2026.