Das Wichtigste in Kürze: Eine Cyberversicherung ist die Eigenschadenversicherung für die digitale Seite des Betriebs: Sie kann IT-Forensik, die Wiederherstellung von Daten und Systemen und – als eigenen Baustein – den Ertragsausfall nach einem Angriff tragen. Die Betriebshaftpflicht hilft hier nicht, denn sie deckt Ansprüche Dritter, nicht die eigenen Kosten nach einem verschlüsselten Server. Und die Leistung ist an IT-Grundmaßnahmen geknüpft: Wer im Antrag bestätigte Vorkehrungen nicht einhält, riskiert im Schadenfall Kürzungen bis zur Leistungsfreiheit (§ 28 VVG).
Ein Schadenszenario: Montagmorgen, verschlüsselte Zeichnungen
Freitagnachmittag öffnet ein Mitarbeiter den Anhang einer vermeintlichen Lieferantenrechnung. Montagmorgen sind CAD-Zeichnungen, Kalkulationen und die Auftragsverwaltung verschlüsselt, auf dem Bildschirm steht eine Lösegeldforderung. Die CNC-Maschine ist betriebsbereit, bekommt aber keine Programme mehr – gefertigt wird nach Papierausdrucken, soweit vorhanden. Angebote, Aufmaße und offene Rechnungen sind nicht erreichbar, der Steuerberater wartet auf Unterlagen. Der Betrieb steht nicht wegen eines Maschinenschadens still, sondern weil seine Daten fehlen. Das Beispiel ist realitätsnah konstruiert und bezieht sich nicht auf einen konkreten Schadenfall.
Wann Cyber für einen Handwerksbetrieb relevant ist
Die Frage ist nicht, ob der Betrieb ein „IT-Unternehmen“ ist. Die Frage ist, was stillsteht, wenn die Rechner stillstehen:
- CAD- und Fertigungsdaten: Zeichnungen, Zuschnittlisten, CNC-Programme – das konstruktive Gedächtnis des Betriebs.
- Auftragsverwaltung und Kalkulation: Angebote, Aufmaße, Nachträge, Rechnungen – ohne sie stockt der Geldeingang.
- Vernetzte Maschinensteuerung: Hängt die Fertigung am Netzwerk, erreicht ein Angriff auf das Büro auch die Halle.
- E-Mail-Rechnungsverkehr und Online-Banking: das Einfallstor für Schadsoftware und für manipulierte Zahlungsanweisungen.
Was eine Cyberversicherung leisten kann
- Soforthilfe und IT-Forensik: Spezialisten analysieren den Angriff, sichern Spuren und begrenzen den Schaden.
- Wiederherstellung: Kosten für die Wiederherstellung von Daten, Programmen und Systemen – je nach Bedingungswerk auch nach Bedienfehlern statt allein nach Angriffen.
- Ertragsausfall: ein Betriebsunterbrechungs-Baustein für die Zeit, in der der Betrieb wegen des IT-Vorfalls nicht arbeiten kann – mit eigenen Grenzen (dazu gleich mehr).
- Drittschäden: Ansprüche wegen verletzter Datenschutzpflichten oder weitergegebener Schadsoftware, dazu Kosten für Benachrichtigung und Krisenkommunikation.
Der Betriebsunterbrechungs-Baustein hat eigene Grenzen
Der Ertragsausfall ist in Cyberpolicen ein Baustein mit eigenem Regelwerk: einem Sublimit, einer Haftzeit und einer Karenzzeit. Wie viel vom tatsächlichen Stillstand die Police trägt, entscheidet sich an diesen drei Stellschrauben – nicht an der Versicherungssumme auf dem Deckblatt. Genau diese Werte gehören in die Prüfung, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Wie ein Stillstand der Fertigung wirtschaftlich wirkt, zeigt die Seite Betriebsunterbrechung im Metallbau.
E-Mail-Rechnungsbetrug: der Angriff ohne Schadsoftware
Nicht jeder Angriff verschlüsselt etwas. Beim Rechnungsbetrug wird eine echte Geschäftsbeziehung gekapert: Eine E-Mail im Namen eines Lieferanten meldet eine „neue Bankverbindung“, die nächste Zahlung geht an die Täter – oder ein Auftraggeber überweist Ihren Werklohn auf ein fremdes Konto, weil Ihre Rechnung unterwegs manipuliert wurde. Ob solche Vermögensschäden durch Täuschung versichert sind, hängt an einem eigenen Baustein (Stichwort Zahlungsmittel- oder Vertrauensschaden) – das ist ein Prüfpunkt, keine Selbstverständlichkeit.
Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht deckt nach den marktüblichen Musterbedingungen Personen- und Sachschäden Dritter. Der verschlüsselte eigene Server, die eigene Datenwiederherstellung, der eigene Ertragsausfall sind Eigenschäden – dafür ist die Haftpflicht systematisch nicht zuständig. Diese Lücke steht nicht zufällig in der Übersicht Die 12 Deckungslücken im Metallbau: Sie fällt erst im Schadenfall auf, wenn beide Verträge nebeneinanderliegen.
IT-Grundmaßnahmen: Voraussetzung und Obliegenheit
Cyberversicherer fragen im Antrag konkrete Mindestmaßnahmen ab – etwa Mehr-Faktor-Anmeldung, zeitnahe Sicherheitsupdates, vom Netzwerk getrennte Datensicherungen und Mitarbeitersensibilisierung. Diese Angaben sind keine Formalie: Sie werden zu Obliegenheiten des Vertrags. Wer eine Offline-Sicherung bestätigt, die es im Alltag nicht gibt, gefährdet im Ernstfall die Leistung. Der richtige Weg ist der umgekehrte: erst den tatsächlichen IT-Stand ehrlich aufnehmen, dann den Vertrag darauf abstimmen – und die zugesagten Maßnahmen im Betrieb verankern. Nebeneffekt: Dieselben Maßnahmen senken das Risiko, den Vertrag je zu brauchen.
- Betriebsunterbrechungs-Baustein: Welches Sublimit, welche Haftzeit, welche Karenzzeit – und passt das zu Ihrer Auftragslage?
- Wiederherstellung: Sind Daten und Systeme auch nach Bedienfehlern gedeckt oder nur nach nachgewiesenem Angriff?
- Zahlungsbetrug: Sind Vermögensschäden durch manipulierte Rechnungen und Zahlungsanweisungen eingeschlossen?
- Maschinenanbindung: Ist die vernetzte Fertigungs- und Steuerungstechnik vom Versicherungsschutz erfasst – oder nur die Büro-IT?
- Obliegenheiten: Welche IT-Maßnahmen haben Sie im Antrag bestätigt – und werden sie im Betrieb tatsächlich gelebt?
Vom Büro-PC bis zur vernetzten Fertigung
Für den Solo-Betrieb mit einem Büro-Rechner ist der Kern des Risikos der Datenverlust und der Rechnungsbetrug – eine schlanke Deckung mit sauberer Datensicherung dahinter kann genügen. Je stärker die Fertigung am Netzwerk hängt – CAD-Arbeitsplätze, CNC-Programme, digitale Zeiterfassung, angebundene Maschinen –, desto mehr verschiebt sich das Gewicht zum Ertragsausfall: Dann entscheiden Haftzeit und Karenzzeit über den Wert der Police, und die Anforderungen des Versicherers an die IT-Organisation steigen mit.
Einschätzung von Jan Pohl
„Bei Cyberpolicen lese ich zuerst nicht die Leistungsübersicht, sondern den Antrag: Welche IT-Maßnahmen werden dort bestätigt? Ein Metallbaubetrieb, der eine getrennte Datensicherung zusagt, die in Wahrheit auf demselben Server liegt, kauft eine Police, die im Ernstfall angreifbar ist. Die zweite Stelle ist der Ausfall-Baustein – dort steht in drei Zeilen Kleingedrucktem, ob der Stillstand der Fertigung wirklich getragen wird.“
Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen
Fragen zur Cyberversicherung im Metallbau
Braucht ein Handwerksbetrieb ohne Onlineshop überhaupt eine Cyberversicherung?
Maßgeblich ist nicht der Internetauftritt, sondern die Abhängigkeit von Daten: CAD-Zeichnungen, Auftragsverwaltung, Rechnungswesen, angebundene Maschinensteuerung. Wer diese Frage beantworten will, stellt sich am besten eine andere: Wie lange kann der Betrieb arbeiten, wenn ab morgen kein Rechner mehr startet?
Zahlt die Betriebshaftpflicht bei einem Hackerangriff?
Die Betriebshaftpflicht deckt Ansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden. Die eigenen Kosten eines Angriffs – Forensik, Datenwiederherstellung, Ertragsausfall – sind Eigenschäden und damit kein Haftpflichtfall. Dafür ist die Cyberversicherung der zuständige Baustein.
Ist es versichert, wenn ein Kunde meinen Werklohn auf ein Betrügerkonto überweist?
Das ist ein Vermögensschaden durch Täuschung, kein klassischer Hackerschaden. Ob er gedeckt ist, hängt davon ab, ob die Police einen Baustein für Zahlungsmittel- beziehungsweise Vertrauensschäden enthält – das gehört ausdrücklich in die Prüfung des Bedingungswerks.
Welche IT-Maßnahmen verlangt der Versicherer?
Abgefragt werden je nach Anbieter unter anderem Mehr-Faktor-Anmeldung, aktuelle Sicherheitsupdates, vom Netz getrennte Datensicherungen und die Sensibilisierung der Mitarbeiter. Die Angaben im Antrag werden zu Obliegenheiten des Vertrags – falsche oder nicht gelebte Zusagen können die Leistung im Schadenfall gefährden (§ 28 VVG).
Sie wollen wissen, ob eine Cyberdeckung zu Ihrem Betrieb passt – oder ob Ihre bestehende Police den Stillstand der Fertigung wirklich trägt?
Weiterführende Seiten
- Die 12 Deckungslücken im Metallbau: wo Verträge auseinanderlaufen
- Betriebsunterbrechung: wenn der Stillstand teurer ist als der Schaden
- Maschinenstillstand (CNC): der Ausfall der Schlüsselmaschine
- Versicherungen für Metallbaubetriebe: der Überblick
Quellen und Stand
- § 28 VVG – Rechtsfolgen der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, GDV-Musterbedingungen) – Deckungsgegenstand: Personen- und Sachschäden Dritter.
- BSI, „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland“ – Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu Angriffen auf kleine und mittlere Unternehmen.
- Bedingungsauswertung mehrerer großer Gewerbeversicherer, Auswertung Stand 07/2026.
Die Schadenbeispiele auf dieser Seite sind realitätsnah konstruiert und beziehen sich nicht auf konkrete Schadenakten. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung und enthält keine Deckungszusage: Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Tarif, Bedingungen, Entschädigungsgrenzen, Obliegenheiten und dem konkreten Schadenhergang ab. MetallbauSchutz ist eine Marke der Pohl Versicherungsmakler e.K., Jan Pohl, Aachen. Stand: 07/2026.
