Das Wichtigste in Kürze: Nach einem Brand oder Maschinenschaden laufen Löhne, Miete, Leasingraten und Zinsen weiter – der Umsatz nicht. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann fortlaufende Kosten und den entgangenen Betriebsgewinn ersetzen, längstens für die vereinbarte Haftzeit.
Für Metallbaubetriebe ist die Haftzeit die zentrale Stellgröße: Ein Bearbeitungszentrum oder eine Laseranlage ist nach einem Totalschaden nicht in Wochen ersetzt, sondern in Monaten – Bestellung, Lieferzeit, Fundament, Aufbau, Einfahren.
Ein Schadenszenario: neun Monate ohne Halle
Ein nächtlicher Brand zerstört Dachstuhl und Elektroinstallation der Fertigungshalle, Maschinen stehen unter Ruß und Löschwasser. Gebäude- und Inhaltsversicherer regulieren den Sachschaden – doch die Produktion steht. Sanierung und Wiederaufbau brauchen Monate, das bestellte Ersatz-Bearbeitungszentrum hat Lieferzeit, danach folgen Fundament, Montage und Einfahren. Währenddessen laufen die Löhne der Facharbeiter weiter – wer sie gehen lässt, bekommt sie im heutigen Arbeitsmarkt kaum zurück –, dazu Leasingraten und Zinsen, während Stammkunden ihre Aufträge neu vergeben. Genau diese Rechnung – Fixkosten plus entgangener Gewinn über die gesamte Ausfallzeit – ist das Feld der Betriebsunterbrechungsversicherung. Das Beispiel ist realitätsnah konstruiert und bezieht sich nicht auf einen konkreten Schadenfall.
Drei Formen, drei Aufgaben: Klein-BU, eigenständige BU, Maschinen-BU
- Klein-BU: ein Baustein der Inhaltsversicherung. Die Entschädigung ist an die dortige Versicherungssumme gekoppelt, eine eigene Summenermittlung entfällt. Die Grenze: Wächst der Ertragsausfall über diese Summe hinaus, endet die Deckung, bevor der Betrieb wieder läuft.
- Eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung (Feuer-BU): ein eigener Vertrag mit eigener Versicherungssumme, ermittelt aus den Zahlen des Betriebs – fortlaufende Kosten plus Betriebsgewinn. Sie folgt den versicherten Gefahren des zugrunde liegenden Sachvertrags.
- Maschinen-BU: folgt der Maschinenversicherung und zahlt den Ausfall nach einem inneren Maschinenschaden – Bedienfehler, Kurzschluss, Materialbruch. Genau diesen Fall löst eine an die Sachversicherung gekoppelte BU nicht aus, weil dort keine benannte Gefahr vorliegt.
Der gemeinsame Nenner aller drei Formen: Eine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nur, wenn der zugrunde liegende Sachschaden versichert war. Sach-, Maschinen- und BU-Verträge müssen deshalb aufeinander abgestimmt sein – ein abgelehnter Sachschaden reißt den Ertragsausfallschutz mit.
Die Haftzeit: die zentrale Stellgröße
Die Haftzeit begrenzt, wie lange nach dem Schadeneintritt gezahlt wird. Übliche Vertragsvarianten sind 12, 18 oder 24 Monate. Welche passt, ergibt sich nicht aus dem Beitrag, sondern aus einer Zeitkette: behördliche Freigaben und Wiederaufbau der Halle, Lieferzeit der Ersatzmaschine, Fundament- und Montagearbeiten, Probelauf und Einfahren, Wiederanlauf beim Kunden. Für Sondermaschinen und große Bearbeitungszentren kann allein die Lieferzeit mehrere Monate bis über ein Jahr betragen – bevor Fundament und Inbetriebnahme überhaupt beginnen. Diese Kette gehört addiert, denn die Haftzeit endet nach Kalender, nicht nach Baufortschritt. Und eine Spezialwerkstatt kann nach einem Totalschaden nicht einfach anderswo weiterarbeiten – Präzisionsfertigung braucht die eigene Anlage.
- Welche Form liegt vor: Klein-BU-Baustein, eigenständige BU, Maschinen-BU – was davon haben Sie, was fehlt?
- Haftzeit: Gegen die reale Kette aus Wiederaufbau, Lieferzeit, Montage und Anlauf gerechnet – nicht gegen das Bauchgefühl?
- Versicherungssumme: Aus den aktuellen Zahlen ermittelt – Umsatz und Kosten des letzten Abschlusses, nicht des Jahres, in dem der Vertrag begann? Auch hier droht Unterversicherung.
- Abstimmung der Verträge: Passen Sachpolice, Maschinenpolice und BU-Deckung zusammen, oder gibt es Ereignisse, die zwischen den Verträgen liegen?
- Mehrkosten: Sind Fremdvergabe, Anmietung von Ersatzflächen und Eilzuschläge mitversichert?
Vom Solo-Betrieb bis zur Fertigung mit Engpassmaschine
Für kleine Betriebe ist der Klein-BU-Baustein der einfachste Zugang – geprüft werden muss, ob die gekoppelte Summe den tatsächlichen Ausfall trägt. Je stärker die Fertigung an einer einzelnen Engpassmaschine hängt, desto wichtiger wird die Maschinen-BU: Der eigentliche Schaden ist dann nicht die Reparatur, sondern der Kalender – jede Woche Lieferzeit ist eine Woche ohne Umsatz bei vollen Fixkosten. Betriebe mit eigener Halle rechnen zusätzlich den Wiederaufbau in die Haftzeit ein.
Einschätzung von Jan Pohl
„Über die Haftzeit wird beim Abschluss in einer Minute entschieden – im Schadenfall zählt sie in Monaten. Ich lasse Betriebe die Kette einmal selbst durchrechnen: Lieferzeit, Fundament, Montage, Einfahren, dazu der Wiederaufbau der Halle. Wer das addiert hat, diskutiert nicht mehr darüber, ob an der Haftzeit gespart werden sollte.“
Jan Pohl, Versicherungsmakler, Aachen
Fragen zur Betriebsunterbrechung im Metallbau
Was ist der Unterschied zwischen Klein-BU und eigenständiger BU?
Die Klein-BU ist ein Baustein der Inhaltsversicherung; ihre Entschädigung ist an die dortige Versicherungssumme gekoppelt. Die eigenständige BU ist ein eigener Vertrag, dessen Summe aus fortlaufenden Kosten und Betriebsgewinn ermittelt wird – sie kann den Ausfall auch dann tragen, wenn er den Wert des Inventars übersteigt.
Zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn die CNC nach einem Bedienfehler steht?
Eine an die Sachversicherung gekoppelte BU nicht – der Bedienfehler ist dort kein versichertes Sachereignis. Diesen Fall deckt die Maschinen-BU, die der Maschinenversicherung folgt. Warum diese Lücke gerade CNC-Betriebe trifft, zeigt die Seite Maschinenstillstand bei CNC-Maschinen.
Was genau wird ersetzt?
Je nach Vertrag: die fortlaufenden Kosten (Löhne und Gehälter, Miete, Leasing, Zinsen) und der entgangene Betriebsgewinn für die Dauer der Unterbrechung, begrenzt durch Haftzeit und Versicherungssumme. Mehrkosten – etwa Fremdfertigung oder Ausweichflächen – müssen eingeschlossen sein, wenn sie ersetzt werden sollen.
Welche Haftzeit ist die richtige?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Übliche Vertragsvarianten sind 12, 18 und 24 Monate. Maßgeblich ist die Zeitkette Ihres Betriebs: Wiederaufbau, Lieferzeit der Spezialmaschinen, Montage, Einfahren und Wiederanlauf – addiert und mit Reserve gerechnet.
Sie wollen den Ertragsausfall Ihres Betriebs absichern – oder wissen, ob Haftzeit und Summe Ihrer bestehenden Police zur realen Wiederbeschaffungszeit passen?
Weiterführende Seiten
- Maschinenversicherung: Allgefahrendeckung für CNC, Laser und Abkantpresse
- Maschinenstillstand bei CNC-Maschinen: die Lücke der Inhaltsversicherung
- Inhaltsversicherung: Werkstatt, Material und Einrichtung gegen benannte Gefahren
- Versicherungen für Metallbaubetriebe: der Überblick
Quellen und Stand
- GDV-Musterbedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung: Feuer-BU (FBUB), Klein-BU als Klauselbaustein zur Inhaltsversicherung (ZKBU), Maschinen-Betriebsunterbrechung (AMBUB).
- § 75 VVG – Unterversicherung: anteilige Kürzung bei erheblich zu niedriger Versicherungssumme.
- Bedingungsauswertung mehrerer großer Gewerbeversicherer, Auswertung Stand 07/2026.
Die Schadenbeispiele auf dieser Seite sind realitätsnah konstruiert und beziehen sich nicht auf konkrete Schadenakten. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung und enthält keine Deckungszusage: Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Tarif, Bedingungen, Entschädigungsgrenzen, Obliegenheiten und dem konkreten Schadenhergang ab. MetallbauSchutz ist eine Marke der Pohl Versicherungsmakler e.K., Jan Pohl, Aachen. Stand: 07/2026.
