Betreuer meldet sich nicht mehr

Ihr Versicherungsvermittler ist ausgeschieden, in Rente gegangen oder verstorben. Ihre Verträge laufen unverändert weiter — der Versicherungsschutz endet dadurch nicht. Was endet, ist die Betreuung: Niemand prüft mehr die Summen, niemand passt die Verträge an, wenn sich Ihr Betrieb verändert. Sie können die Betreuung neu vergeben, ohne dass sich Beiträge, Bedingungen oder Laufzeiten ändern.

Was jetzt mit Ihren Verträgen passiert

Der Wegfall Ihres Betreuers ändert am Versicherungsvertrag selbst nichts. Vertragspartner ist der Versicherer, nicht der Vermittler: Die Beiträge werden weiter abgebucht, der Schutz besteht im vereinbarten Umfang fort, und die Kündigungsfristen laufen wie bisher. Ob Sie vom Wegfall überhaupt erfahren, hängt von der Gesellschaft ab — manche benennen schriftlich einen neuen Ansprechpartner, andere verwalten den Bestand weiter, ohne dass sich jemand meldet.

Das Problem entsteht nicht am Tag des Wegfalls, sondern in den Jahren danach. Ein Metallbaubetrieb verändert sich — eine neue Maschine, mehr Montage, zwei zusätzliche Leute — und niemand gleicht die Police mehr mit dem Betrieb ab. Ist die Versicherungssumme im Schadenfall erheblich niedriger als der tatsächliche Wert von Maschinen und Einrichtung, kann der Versicherer die Entschädigung nach § 75 VVG anteilig kürzen. Diese Unterversicherung fällt nicht beim Beitrag auf, sondern erst, wenn gezahlt werden soll.

Diese Seite beschreibt den Fall, dass Ihr Betreuer konkret weggefallen ist. Der andere Fall — es gibt auf dem Papier einen Betreuer, aber er meldet sich seit Jahren nicht — ist auf der Seite Niemand kümmert sich um meine Versicherungen beschrieben.

Ihre drei Möglichkeiten

  1. Nichts tun. Die Verträge laufen weiter — aber der Abstand zwischen Police und Betrieb wächst mit jedem Jahr, und mit ihm das Risiko der Unterversicherung.
  2. Betreuung durch die Gesellschaft oder einen neuen Vertreter. Der Versicherer kann den Bestand einem neuen Vertreter zuordnen. Der ist an die Produkte seines Hauses gebunden — ein Vergleich über den Markt gehört nicht zu seinem Auftrag.
  3. Einen Makler mandatieren. Sie unterschreiben Maklermandat und Maklervollmacht, der Versicherer stellt die Verträge auf die neue Betreuung um. Bedingungen, Beiträge und Laufzeiten bleiben unverändert, der Schutz reißt zu keinem Zeitpunkt ab. Besteht mit dem früheren Büro formal noch ein Maklervertrag, ist dieser nach § 627 BGB in der Regel kurzfristig kündbar; hat das Büro sein Geschäft aufgegeben, gibt es nichts mehr zu kündigen; wurde der Bestand verkauft, prüfen wir, ob der Maklervertrag auf den Käufer übergegangen ist.
Fünf Punkte, die seit dem Wegfall niemand geprüft hat:
  • Sind die Summen für Inhalt und Maschinen auf dem Stand von heute — oder auf dem Stand des letzten Besuchs Ihres früheren Betreuers?
  • Deckt die Betriebsbeschreibung Ihre heutigen Tätigkeiten, etwa Montage oder die Wartung kraftbetätigter Tore?
  • Ist die Feuer-Obliegenheit für Schweißarbeiten (Schweißerlaubnisschein) in der Police geregelt — und wird sie im Betrieb gelebt?
  • Ist Werkzeug im Fahrzeug versichert, und mit welchem Sublimit?
  • Läuft formal noch ein alter Maklervertrag, der gekündigt werden muss?

So geht es weiter

  1. Sie senden uns Ihre Policen für den Policen-Check — Scans oder Fotos genügen.
  2. Sie erhalten einen schriftlichen Befund: was geregelt ist, was fehlt, was nicht mehr zum Betrieb passt.
  3. Erst danach entscheiden Sie, ob wir die Betreuung übernehmen. Der Wechsel ist ein Formular, kein neuer Versicherungsvertrag.

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Quellen: § 627 BGB (Kündigung von Dienstverträgen mit Vertrauensstellung) · § 75 VVG (Unterversicherung). Stand dieser Seite: 07/2026.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt vom Wortlaut Ihrer Verträge, den Risikodaten und dem Einzelfall ab.