In der Metallgestaltung entsteht der Wert in der Werkstatt: am offenen Schmiedefeuer, in Einzelstücken, die es kein zweites Mal gibt, und in der Restaurierung historischer Substanz. Versicherungstechnisch verschiebt das die Gewichte, weg von der Baustelle, hin zu Feuer, Werkstattinhalt und der Arbeit an unersetzlichen fremden Sachen.
Woran wir Ihren Betrieb erkennen
Entscheidend sind die Tätigkeiten, nicht der Firmenname. Ob „Kunstschmiede“, „Metallgestaltung“ oder Schlosserei mit gestalterischem Schwerpunkt: Für die Einstufung zählt, was in Ihrer Werkstatt tatsächlich entsteht. Typische Tätigkeiten:
- Geschmiedete Tore, Gitter und Zäune
- Gestalterische Geländer und Handläufe
- Restaurierung historischer Beschläge, Gitter und Bauteile
- Grabmale, Skulpturen und Treibarbeiten
- Esse oder Schmiedefeuer in der eigenen Werkstatt
- Montage der eigenen Stücke beim Kunden
Ihre drei größten Risiken
1. Feuer in der eigenen Werkstatt
Die Esse ist offenes Feuer als Dauerzustand des Betriebs. Feuerversicherer knüpfen den Schutz an Sicherheitsvorschriften (VdS 2047) und an eine Betriebsbeschreibung, die das Schmiedefeuer ausdrücklich nennt, eine Werkstatt, die als Metallbau ohne Feuerarbeiten eingestuft wurde, hat im Brandfall ein Einstufungsproblem. Dazu kommt der Inhalt: Ein angearbeitetes Einzelstück hat keinen Katalogpreis. Mit welchem Wert unfertige Arbeiten in der Inhaltsversicherung angesetzt sind, entscheidet über die Entschädigung.
2. Tätigkeitsschäden bei Restaurierung
Wer historische Gitter, Beschläge oder denkmalgeschützte Bauteile bearbeitet, arbeitet an Sachen, deren Wert sich nicht über eine Wiederbeschaffung beziffern lässt. Schäden an Sachen, die Sie bearbeiten oder in Obhut genommen haben, sind in den AHB-Grunddeckungen ausgeschlossen und müssen gesondert eingeschlossen werden, mit einer Summe, die zum Wert der anvertrauten Stücke passt. Die Nachbesserung der eigenen Arbeit (der Erfüllungsanspruch) bleibt in jedem Fall Unternehmerrisiko (§§ 634, 823 BGB).
3. Produkt- und Statikhaftung trotz Gestaltung
Ein geschmiedetes Geländer ist rechtlich zuerst eine Absturzsicherung. DIN 18065 gilt für das kunstvolle Stück genauso wie für das geschweißte Standardteil: 90 cm Geländerhöhe, 110 cm ab 12 m Absturzhöhe, maximales Öffnungsmaß 12 cm in Gebäuden, in denen mit unbeaufsichtigten Kindern zu rechnen ist, und Ornamentik, die als Aufstiegshilfe dienen kann, ist ein bekannter Streitpunkt bei der Abnahme. Versagt das Bauteil oder klettert ein Kind über die Zierelemente, geht es um Personenschäden.
Einschätzung von Jan Pohl

„Bei Kunstschmieden und Metallgestaltern liegt das Risiko anders als am Bau. Ich schaue zuerst, ob Art und Betrieb der Esse, Schmiedefeuer, Brennstoffe und vorhandene Gasflaschen in der Risikobeschreibung vollständig angegeben sind, weil das die Risikobeurteilung und Tarifierung beeinflussen kann. Dann trenne ich zwischen dem Versicherungswert eigener unfertiger Einzelstücke, dem Einschluss fremden Eigentums in der Inhaltsversicherung und der Haftpflichtdeckung für Schäden, die bei Bearbeitung oder Verwahrung an Kundenobjekten entstehen. Gerade Tätigkeits- sowie Gewahrsams- oder Obhutsschäden an zur Restaurierung überlassenen Sachen müssen nach den Bedingungen eingeschlossen sein, in welcher Höhe.“
Prüfpunkte für Ihre Police:
- Nennt die Betriebsbeschreibung Ihrer Feuer- und Inhaltsversicherung Esse und Schmiedefeuer ausdrücklich?
- Mit welchem Wert sind unfertige Einzelstücke und die Ihnen anvertrauten Restaurierungsobjekte versichert?
- Sind Tätigkeits- und Obhutsschäden an fremden Sachen eingeschlossen? Mit welcher Summe?
Zum Weiterlesen
Tätigkeitsschäden im Metallbau · DIN 18065: Haftung bei Geländern und Treppen · Schweißerlaubnis bei heißen Arbeiten
Die Prüfung Ihrer bestehenden Verträge zeigt, ob Schmiedefeuer, Einzelstück-Bewertung und Obhutsschäden in Ihren Policen geregelt sind.
Diese Seite ist eine fachliche Einordnung und keine Deckungszusage. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Tarif, Risikodaten, Vorschäden und den konkreten Versicherungsbedingungen ab.
